Hallo Angelika Burkhardt,
soweit die Immobilie vermietet wurde, ist der tatsächliche Mietzins maßgebend. Bei selbstgenutzten Immobilien ist der Mietwert zu berücksichtigen. Dieser bestimmt sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete, wobei hiervon noch die sogenannten Werbungskosten und Instandhaltungskosten des Immobilienbesitzers abgezogen werden müssen. Der Mietwert wird nicht bestimmt, wenn die Immobilie beiden Ehegatten zu gleichen Teilen gehörte.
Hallo Angelika Burkhardt,
wenn die Immobilie allein auf den Namen der Verstorbenen im Grundbuch eingetragen wurde, ist sie auch nur bei der Verstorbenen zu berücksichtigen.
Eine Werbungskostenpauschale gibt es nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, nicht aber bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Ein praktisches Beispiel habe ich zu dem speziellen Fall "Mietwert" leider nicht zur Hand.
...Sie Jungspund Sie - bereit zur Nachschulung? ;-)
Gruß
w.
Könnten Sie etwas genauer schildern um was für einen Fall es da gehen soll?
Witwerrente nach dem Recht bis 31.12.1985 hieße doch, die Ehefrau ist vor dem 01.01.1986 verstorben, also schon über 30 jahre lang tot. Und jetzt kommt dieser Witwer auf die Idee die Witwerrente zu beantragen? Warum ist das nicht vor über 30 Jahren passiert? Schon kurios.
In der Tat müsste er dann nachweisen dass die verstorbene Ehefrau damals vor dem Tod den überwiegenden Familienunterhalt bestritten hat.
Und Mieteinnahmen gehören wohl dazu - fließen aber in einer Ehe normalerweise beiden zu gleichen Teilen zu.
Also etwas mehr Information bitte, wenn Sie ne ernsthafte Antwort erwarten.
Könnten Sie etwas genauer schildern um was für einen Fall es da gehen soll?
Witwerrente nach dem Recht bis 31.12.1985 hieße doch, die Ehefrau ist vor dem 01.01.1986 verstorben, also schon über 30 jahre lang tot. Und jetzt kommt dieser Witwer auf die Idee die Witwerrente zu beantragen? Warum ist das nicht vor über 30 Jahren passiert? Schon kurios.
In der Tat müsste er dann nachweisen dass die verstorbene Ehefrau damals vor dem Tod den überwiegenden Familienunterhalt bestritten hat.
Und Mieteinnahmen gehören wohl dazu - fließen aber in einer Ehe normalerweise beiden zu gleichen Teilen zu.
Also etwas mehr Information bitte, wenn Sie ne ernsthafte Antwort erwarten.
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