Guten Tag Monique,
Sie können von dem für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung eine Übersicht über die dort vorgemerkten Versicherungszeiten in Deutschland erhalten. Am sinnvollsten ist die Beantragung einer Kontoklärung.
Sie können unter Angabe Ihrer deutschen Versicherungsnummer aber auch über den Online-Dienst auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Einsicht in Ihre Versicherungsunterlagen beantragen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/versicherungsunterlagen_anfordern_node.html
Auf dieser Homepage haben Sie ebenfalls die Möglichkeit sich beispielsweise über die Auswirkungen der Arbeitsaufnahme in einem anderen europäischen Staat zu informieren. Hierfür stehen Ihnen diverse Broschüren wie etwa „Leben und arbeiten in Europa“ zur Verfügung (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=27).
In dieser Broschüre erhalten Sie auch Informationen über die Voraussetzungen, unter denen Sie sich Ihre Beiträge zur deutschen Rentenversicherung erstatten lassen können.
Eine Broschüre über das niederländische Sozialleistungssysten finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/19_meine_zeit_in_den_niederlanden.pdf?__blob=publicationFile&v=19