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Experten-Antwort

Wohnsitz in die Niederlande

von Monique25.05.2017 | 12:15
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schön Gutentag, Ich war ende 1993 von meine Heimat (Niederlande) nach Deutschland hingezogen und war bei verschiedene arbeitgeber tätig bis zum 28-02-2002. Ab da bin ich wieder züruck gezogen in die Niederlande, und hab eigentlich keine Ahnung wie das jetzt läuft mit auszahlung meiner aufgebauter Altersrente. Ich habe bis jetzt auch noch nie einen übersicht empfangen, wahrscheinlich weil ich in die Niederlande lebe. (Oder weil ich mich selbst nicht gemeldet hab?) Können Sie mir weiter helfen ein überblick zu verschaffen wie es damit auszieht? Und gäbe es eventuel auch möglichkeiten diese aufgebaute Rente "ab zu kaufen"? Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mich helfen können weiter zu kommen, weil ich es nicht weiß... P.S. Ich konnte dieser mail leider nicht via 'Kontakt-formular' schicken, da gab es einer technische Fehler... Mit freundliche Grüß, Monique Brinkhorst

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Monique,

Sie können von dem für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung eine Übersicht über die dort vorgemerkten Versicherungszeiten in Deutschland erhalten. Am sinnvollsten ist die Beantragung einer Kontoklärung.

Sie können unter Angabe Ihrer deutschen Versicherungsnummer aber auch über den Online-Dienst auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Einsicht in Ihre Versicherungsunterlagen beantragen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/versicherungsunterlagen_anfordern_node.html

Auf dieser Homepage haben Sie ebenfalls die Möglichkeit sich beispielsweise über die Auswirkungen der Arbeitsaufnahme in einem anderen europäischen Staat zu informieren. Hierfür stehen Ihnen diverse Broschüren wie etwa „Leben und arbeiten in Europa“ zur Verfügung (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=27).

In dieser Broschüre erhalten Sie auch Informationen über die Voraussetzungen, unter denen Sie sich Ihre Beiträge zur deutschen Rentenversicherung erstatten lassen können.

Eine Broschüre über das niederländische Sozialleistungssysten finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/19_meine_zeit_in_den_niederlanden.pdf?__blob=publicationFile&v=19

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 25.05.2017 | 12:52
Zunächst mal die Grundzüge die in der EU gelten: Von jedem Land in dem Sie gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, erhalten Sie später eine separate Rente. Immer wenn es um Mindestzeiten geht werden die Zeiten in den verschiedenen Ländern (hier NL und D) zusammengezählt. Wann die Rente beginnt richtet sich nach nationalem Recht, die Altersrente in NL kann also zu einem anderen Zeitpunkt beginnen als die in D. Das richtet sich nach nationalem Recht, dann wenn Sie die Altersgrenzen erreichen. Anträge stellt man dort wo man wohnt, in Ihrem Fall also in NL. Beraten lassen können Sie sich dazu auch bei Beratungsstellen der RV der NL (falls es dort solche Stellen gibt). Wenn Sie einen deutschen Kontoauszug (Fachsprache: Versicherungsverlauf) wollen fordern Sie den bei der DRV an, in diesem Schreiben geben Sie Ihre (deutsche) Versicherungsnummer und die aktuelle Anschrift an. Dann haben Sie nach 2-3 Wochen diesen Auszug. Genauso einen Kontoauszug fordern Sie bei der RV in NL aus, das sollte für eine Niederländerin die in NL wohnt einfach zu bewerkstelligen sein. Und wenn ein Land die Zeiten aus dem anderen Land wissen will, reichen Sie die entsprechende Fotokopie ein, bzw. geben an von wann bis wann Sie wo im anderen Land versichert waren. Dass Sie aus D noch nie angeschrieben wurden liegt höchstwahrscheinlich nur daran, dass die DRV Ihre aktuelle Anschrift nicht kennt. Sie sehen es ist nicht wirklich kompliziert......
Malteam 25.05.2017 | 12:56
Wenn Sie mindestens fünf Jahre in Deutschland gearbeitet haben, haben Sie auch einen Rentenanspruch in Deutschland erworben. Eine Auszahlung ist daher bereits deshalb nicht möglich. Des Weiteren werden Ihre Zeiten in den Niederlanden und Deutschland zusammengerechnet, wodurch es Ihnen unter Umständen möglich ist - zumindest in Deutschland - bereits vor dem 67. Lebensjahr die Rente zu beanspruchen. Dies können Sie auch bei der Niederländischen Rentenversicherung angeben. Der Niederländischer und Deutsche Rentenvesicherungsträger verständigen sich dann untereinander. Eine Renteninformation/Rentenauskunft ist natürlich nur dann möglich, wenn Ihre Adresse bei der Rentenversicherung bekannt ist. Die Niederländischen Behörden melden Ihre Adresse nicht nach Deutschland. Auf Ihren Gehaltszetteln aus Deutschland sollte eine Sozialversicherungsnummer/Rentenversicherungsnummer enthalten sein. Ihr deutscher Rentenversicherungsträger ist entweder/oder - Deutsche Rentenversicherung Bund - Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Am besten wäre es, wenn Sie eine Mail an meinefrage@drv-bund.de schreiben. Hierbei geben Sie bitte Ihre deutsche Rentenversicherungsnummer mit an. Ihre Mail wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet. Wenn Sie auch Ihre jetzige Adresse mit angeben, erhalten Sie auch eine Renteninformation. Wenn Sie Ihre Niederlandische Rentenversicherungsnummer zusätzlich mit angeben, bitten Sie darum, dass ein Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern einsetzt, damit die Zeiten gegenseitig anerkannt werden können.
Moniqueam 25.05.2017 | 13:27
Herzlichen Dank beiden! Bin schon wieder etwas weiter jetzt! ;-)
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