Hallo gigo,
bei einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente werden Mieteinnahmen regelmäßig nicht als Hinzuverdienst angerechnet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Einnahmen im Steuerbescheid nicht als "Miet-/Pachteinnahmen", sondern als "Einkünfte aus Gwerbebetrieb" aufgeführt werden (wenn also z.B. die Vermietung gewerblich betrieben wird).
Bei einer Witwenrente könnten die Mieteinnahmen aber unter Umständen zur Einkommensanrechung führen.