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Experten-Antwort

Zeitanerkennung aus Minijobzeiten

von Marina Mühlmann03.08.2017 | 18:12
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5 Antworten

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In den 90ziger Jahren habe ich einen Minijob ausgeübt. Zu diesem Zeitpunkt war das nicht rentenversicherungspflichtig. Über diese Zeit habe ich ein Zeugnis erhalten.Kann das auf mein Rentenkonto als Zeitfaktor angerechnet werden und wenn ,würde als Nachweis das Zeugnis reichen?Mein damaliger Arbeitgeber lebt noch und könnte das bestätigen/beglaubigen. Danke sehr Marina Mühlmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) sind erst seit einer gesetzlichen Änderung zum 01.04.1999 rentenrelevant. Vorherige Zeiten finden leider keine Berücksichtigung.

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4 Antworten

Fastrentneram 03.08.2017 | 18:19
Nein! Geringfügige Beschäftigungen sind erst ab dem 01.04.99. rentenrelevant, gleichgültig ob Sie diese Zeiten nachweisen oder nicht!
Fastrentneram 03.08.2017 | 18:20
Nein! Geringfügige Beschäftigungen sind erst ab dem 01.04.99. rentenrelevant, gleichgültig ob Sie diese Zeiten nachweisen oder nicht!
Rentneram 05.08.2017 | 07:37
Ist es dann so, dass ein EU Rentner, der nach dem 1.4.1999 einen Minijob ausgeführt hat beim Übergang in die Regelaltersrente noch eine Hinzurechnung dieser Zeiten bekommt? Danke!
KSCam 05.08.2017 | 14:21
Das ist schon so, sofern die Minijobs zeitgleich mit der Zurechnungszeit liegen, ist allerdings regelmäßig der Wert der Zurechnungszeit höher und der Minijob wirkt sich dann nicht aus. Die Auswirkung dürfte insofern nur bei Minijobs nach der Zurechnungszeit in Frage kommen mit bestenfalls minimaler Auswirkung auf die Rentenhöhe.
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