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Experten-Antwort

Zeitweise Beschäftigung im Ausland - DK - ohne Rentenversicherung

von Rita Töpperwein22.04.2013 | 17:22
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3 Antworten

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Ich habe von 1979 bis 1982 dreieinhalb Jahre für eine DÄNISCHE Firma im Ausland (Spanien, Marokko und Tunesien) gearbeitet. Ich habe ein Gehalt bekommen und hatte eine Krankenversicherung. Eine Rentenversicherung gab es für uns angeblich nicht. Ich bin jetzt 64 Jahre und werde in Kürze in Rente gehen. In meinem Versicherungsverlauf fehlt die obige Zeit komplett. Nun habe ich gehört von Ex-Kollegen, dass das so nicht korrekt ist. Hierzu habe ich zwei unterschiedliche Fragen: 1. Ein Kollege hat sich die Zeit als anzurechnende Zeit eintragen lassen. Frage: Wenn mir diese Zeit angerechnet wird, erhöht sich dann der Rentenbetrag, obwohl keine Zahlungen in die Rentenkasse geleistet wurden? 2. Von einer Kollegin (dänische Staatsbürgerin) erfuhr ich, dass sie sich tatsächlich eine (sehr gute) Rentenzahlung "erkämpft" hat; sie war allerdings auch Jahrzehnte bei dem Unternehmen. Von dieser Kollegin erfuhr ich auch, dass es eigentlich nicht statthaft gewesen ist, uns ohne Rentenversicherung zu beschäftigen. Erwähnen möchte ich noch, dass diese dänische Firma zeitweise Teile des Unternehmens in die Schweiz verlegt hat und unsere Gehaltszahlungsbelege von dort kamen (vielleicht um die fehllenden Rentenleistungen zu legitimieren) ? Danke im voraus für Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rita Töperwein,

soweit Ihnen die Zeiten in Dänemark vom dänischen Träger angerechnet werden, kann dies auch eine Erhöhung der deutschen Rente nach sich ziehen. Es wird dann ggfs. eine zwischenstaatliche Berechnung mit den Zeiten der EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Ich würde Ihnen raten, einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen, und dabei die ausländischen Zeiten explizit anzugeben.

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2 Antworten

KSCam 22.04.2013 | 19:10
Wenn Sie nicht rentenversichert waren, bekommen Sie sicher nichts in Deutschland angerechnet. Und wahrscheinlich auch in keinem anderen dieser Länder. Es könnte natürlich sein, dass Sie in Dänemark, in Tunesien, in Marocko oder in der Schweiz versichert waren - allerdings sollte man da eigentlich zumindest eine Rentennummer von einem der Staaten haben. Sie können die RV in Dänemark, in Tunesien, in Marocko und in CH anschreiben ob dort irgendwelche Beiträge über Sie zu finden sind (oder die Zeit in der deutschen Kontenklärung angeben, dann fragt die DRV im Ausland nach. Aber nach 30 jahren ohne Belge? Da gebe ich Ihnen keine große Chance. Ich frage mich allerdings auch, weshalb man sich erst nach 30 Jahren kümmert, wo auch Behörden in aller Regel nicht mehr alle Unterlagen haben.
Manni Festam 22.04.2013 | 17:42
Nach solchen Sachen muss man sich ja auch erst nach gut 30 Jahren erkundigen :-)
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