Hallo Rita Töperwein,
soweit Ihnen die Zeiten in Dänemark vom dänischen Träger angerechnet werden, kann dies auch eine Erhöhung der deutschen Rente nach sich ziehen. Es wird dann ggfs. eine zwischenstaatliche Berechnung mit den Zeiten der EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Ich würde Ihnen raten, einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen, und dabei die ausländischen Zeiten explizit anzugeben.