Guten Tag, kann mir jemand folgende Frage beantworten? Ist es richtig, dass nach dem Wegfall der teilweisen Erwerbsminderungsrente, nachdem 4 Jahre vergangen sind, der Zugangsfaktor komplett neu errechnet wird? Konkret: Fällt die Reduktion von max. 10,8 % weg, nachdem 4 Jahre nach Verlust der tlws. EMR voll Beiträge gezahlt wurden? Beste Grüße bechti
13.02.2020, 16:07
von
Antwort
Ja das stimmt so. Nur Folgerenten, die innerhalb von 24 Monaten nach der Erstrente bewilligt werden bleiben beim verminderten Zugangsfaktor. Bei Ihnen nach 4 Jahren ist der Abschlag wieder weg falls Sie nicht wieder eine EMR oder vorgezogene Altersrente beziehen.
13.02.2020, 16:15
von
Steuer
Der (günstigere) %-Satz für den Steuerfreibetrag zu EM-Rentenbeginn fällt auch weg.
13.02.2020, 16:44
von
bechti
Herzlichen Dank, gibt es eine Quelle dazu? In welchem § kann ich das nachlesen? Beste Grüße bechti