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Zurechnungszeit

von Jürgen16.09.2009 | 18:18
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3 Antworten

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Guten Abend , und zwei Fragen. 1.Wie verändert sich die Höhe einer evtl. EM-Rente, wenn in dem davorliegenden 5-Jahreszeitraum einer längere Zeit des Krankengeldbezuges liegt? 2. Kann der Beginn einer EM-Rente auch dann zurückdatiert werden, wenn zwischenzeitlich gearbeitet worden ist, z.B weil eine Grunderkrankung schon vorher vorgelegen hat?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Prima Antworten.

Mein Beitrag zu 1.:

Da das Krankengeld im Verhältnis zur davor liegenden Erwerbsfähigkeit eher kürzer gezahlt wird, ist der Einfluss auf den Gesamtleistungswert für die Bewertung der Zurechnungszeit eher weniger von Bedeutung.

Meine Ergänzung zu 2.:

Wurde die Beschäftigung zu Lasten der Gesundheit ausgeübt, bzw. handelte es sich eher um einen missglückten Arbeitsversuch (bis zu einem halben Jahr habe ich mal gehört - es kommt wohl auf die Argumentation an), kann der Leistungsfall auch weiter zurück in der Vergangenheit liegen. Es kommt auf den Einzelfall an.

2 Antworten

KSCam 16.09.2009 | 19:58
Frage 1 Aus dem Krankengeld werden weniger Beiträge (80%) bezahlt, das gibt weniger Entgeltpunkte als der bisherige Lohn und beeinflußt auch die Zurechnungszeit. Was das allerdings in Ihrem Fall konkret ausmacht, kann mit den gemachten Angaben nicht beurteilt werden. In Verbindung mit Ihrer Frage 2 kann das auch gar nichts ausmachen, wenn z.B. der Leistungsfall am Beginn der Erkrankung liegt.... Frage 2 Da sind soviele Fallgestaltungen möglich, wie sie das Leben eben schreibt. Es ist immer denkbar, dass Ärzte den Leistungsfall auch in der Vergangenheit sehen - oftmals ist das auch absolut richtig, auch wenn das die Betroffenen naturgemäß meist nicht so sehen. Jeder Einzelfall kann anders aussehen.
Ahaam 17.09.2009 | 07:40
Noch zu Frage 2.): wenn Sie heute nach ausgeübter Beschäftigung einen Antrag auf EM-Rente stellen, so kann u.U. der Reha-Antrag von vor einem Jahr umgedeutet werden. Die DRV würde ggf. diese Möglichkeit anbieten - Sie dürfen jedoch selbst entscheiden, ob Sie das wollen! (Ausnahme: Ein Sozialleistungsträger - z.B. Krankenkasse - hatte Sie damals zum Antrag aufgefordert; dann ist das weitere Vorgehen mit diesem abzustimmen). Der EIntritt der EM hat Einfluss auf die Zurechnungszeit - es kann auch günstiger sein, wenn das zwischenzeitliche Entgelt nicht mitzählt und Sie aus guten Werten der weiteren Vergangenheit einen besseren Wert für die Zurechnungszeit bekommen!
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