Prima Antworten.
Mein Beitrag zu 1.:
Da das Krankengeld im Verhältnis zur davor liegenden Erwerbsfähigkeit eher kürzer gezahlt wird, ist der Einfluss auf den Gesamtleistungswert für die Bewertung der Zurechnungszeit eher weniger von Bedeutung.
Meine Ergänzung zu 2.:
Wurde die Beschäftigung zu Lasten der Gesundheit ausgeübt, bzw. handelte es sich eher um einen missglückten Arbeitsversuch (bis zu einem halben Jahr habe ich mal gehört - es kommt wohl auf die Argumentation an), kann der Leistungsfall auch weiter zurück in der Vergangenheit liegen. Es kommt auf den Einzelfall an.