Hallo User Rebecca,
die Verlängerung der Zurechnungszeit um 2 Jahren gilt für Leistungsfälle, die nach dem 30.06.2014 eingetreten sind.
Ihre Rente hat zwar am 01.07.2014 begonnen, wahrscheinlich ist der Leistungsfall vor dem 01.07.2014 eingetreten. Bitte überprüfen Sie Ihren Rentenbescheid aus dem Jahr 2014. Sollten Sie der Meinung sein, dass der Bescheid falsch ist, können Sie eine Überprüfung Ihrer Rentenangelegenheit beantragen.