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Experten-Antwort

Zurechnungszeit 2014

von Rebeca28.11.2020 | 18:34
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3 Antworten

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Meine Erwerbsminderungsrente wurde am 07.07.2014 berechnet und begann am 01.07.2014. Sie enthält eine Zurechnungszeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Hätte mit Rentenbeginn 01.07.2014 nicht schon eine Zurechnungszeit bis zum vollendezen 62. Lebensajhr berücksichtigt werden müssen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Rebecca,

die Verlängerung der Zurechnungszeit um 2 Jahren gilt für Leistungsfälle, die nach dem 30.06.2014 eingetreten sind.

Ihre Rente hat zwar am 01.07.2014 begonnen, wahrscheinlich ist der Leistungsfall vor dem 01.07.2014 eingetreten. Bitte überprüfen Sie Ihren Rentenbescheid aus dem Jahr 2014. Sollten Sie der Meinung sein, dass der Bescheid falsch ist, können Sie eine Überprüfung Ihrer Rentenangelegenheit beantragen.

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2 Antworten

W°lfgangam 28.11.2020 | 19:53
Hallo Rebeca, was steht im Rentenbescheid als Datum Versicherungsfall EM? ...und daraufhin folgend tatsächlicher Beginn der Rente? Gruß w.
ZZam 28.11.2020 | 18:41
Wenn der Rentenbeginn tatsächlich der 01.07.2014 war, müsste die Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr gehen. Da das programmtechnisch gesteuert wird, fällt es schwer, Ihren Angaben zu glauben und warum fällt Ihnen das erst über 6 Jahre später auf? Wenn Sie glauben Ihre Rente wäre falsch berechnet worden, stellen Sie einen Überprüfungsantrag und warten das Ergebnis ab.
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