Guten Tag Albert,
die vorhergehenden Hinweise von KSC und DRV sind zielführend.
Ergänzend sei bemerkt, dass auch ein Antrag auf Rehabilitationsleistungen, den Sie eventuell in den letzten Jahren seit Ihrer Erkrankung gestellt haben,im Rahmen eines Antragsverfahrens auf eine Rente wegen Erwerbsminderung rückwirkend als entsprechender Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung gewertet werden könnte. Man spricht dann von einer „Umdeutung“ des Reha-Antrages in einen Rentenantrag. Damit könnte man dann auch wieder zu einem früheren Rentenantragsdatum kommen, verbunden mit den bereits beschriebenen Konsequenzen.
Zusammengefasst bedeutet dies für Sie:
Verbindliche Antworten auf Ihre Fragen können Sie nur von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten, indem Sie den entsprechenden Antrag stellen.
Dies können Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts-und Beratungsstelle oder mit einer/m Versichertenältesten / Versicherternberater/in in Ihrer Nähe erledigen. Sie können diese an folgender Stelle im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung suchen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Sie können einen Antrag aber auch an folgender Stelle im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung online stellen:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam