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Experten-Antwort

Zuschlag beim Renteneintritt nach dem Beginn der Regelrente

von Unruheständler07.09.2018 | 16:07
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10 Antworten

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Mein Arbeitsvertrag läuft über den Termin der Regelrente Berechtigung hinaus. Gibt es Zuschläge zu Rentenbeträgen bei späterer Inanspruchnahme, komplementär zu 0,3% Abschlag/Monat bei vorzeitiger Inanspruchnahme?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unruheständler,

in Ergänzung zu den fachlichen Darstellungen von W*lfgang bietet es sich an, die Modelle mit Zahlen zu beleben. Machen Sie einen Termin in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle, um Ihre Entscheidung durch konkrete Berechnungen vorantreiben zu können.

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9 Antworten

Grokoam 07.09.2018 | 17:31
0,5% pro Monat.
W*lfgangam 07.09.2018 | 18:37
Mein Arbeitsvertrag läuft über den Termin der Regelrente Berechtigung hinaus. Gibt es Zuschläge zu Rentenbeträgen bei späterer Inanspruchnahme, komplementär zu 0,3% Abschlag/Monat bei vorzeitiger Inanspruchnahme?
0,5% pro Monat.
Ergänzend: Hallo Unruheständler: Sie haben 3 Optionen: 1. Verschiebung des Beginns der Regelaltersrente mit einem Zuschlag von 0,5 % pro verschobenem Monat auf die gesamte Rente bis dahin und versicherungspflichtiger Beschäftigung darüber hinaus mit weiteren daraus resultierenden Rentenansprüchen + Zuschlag für diese Versicherungszeiten. 2. Beginn der Regelaltersrente termingerecht + weitere versicherungspflichtige Beschäftigung und daraus zusätzlichen Rentenansprüchen mit einem Zuschlag auf die über 65 hinausgehende Versicherungszeit, dafür aber auch extra 9,3 Beitrag vom Brutto gezahlt. 3. Beginn der Regelaltersrente termingerecht + versicherungsfreie Beschäftigung - Sie haben sogleich 9,3 % mehr Netto auf dem Konto. Welche Option wählen? 1. scheidet nach meinem 'Geschmack' aus. 2. ist 'interessant' ...die 'Laufzeit', bis die gezahlten Rentenbeiträge mit der Zuschlagserhöhten Rente wieder bei Ihnen sind, ist überschaubar - aber doch ein paar mehr Jahre hin, wenn man zugleich die 'ersparten' Beiträge aus 3. gegen rechnet ...in 10 Jahren könnten Sie wieder plusminus liegen und dann geht die Rente ab das HB-Männchen :-) Alles ganz einfach eben ...und letztendlich eine (finanzielle) Wette auf das erwartete Lebensende, wann/wie schnell Sie den finanziellen 'Durchhänger' (Option 1. + 2.) hinter sich haben, statt von Nr. 3 zunächst für ein paar Jahre zu profitieren. Gruß w.
Noch ein Vorschlagam 07.09.2018 | 19:13
10%ige Teilrente (ruhig mit Abschlägen) ab dem frühestmöglichen Dezember, danach mal gucken an wann Vollrente. Unter der Maßgabe der Hinzuverdienst sprengt nicht die Skala.
Jonnyam 07.09.2018 | 19:35
Lesen müsste man können! Es geht um eine Regelaltersrente, die abschlagsfrei ist. Da braucht man keine Teilrente. Wenn überhaupt, dann Vollrente, Verzicht auf Versicherungsfreiheit und z.B. bei einem Verdienst von 2000 € / Monat jeden Monat 186 € an Beiträgen löhnen, dann bis zum nächste Juli warten und die neu erworbenen EP mit einem Zuschlag als Monatsrente in Anspruch nehmen. Ich würde dabei aber auf ein sehr hohes Alter setzen, damit sich das Minus aus den Beiträgen durch ein Plus aus den Rentenmehrbeträgen ausgleicht. Mit "danach mal gucken" ist es wohl Nichts! meint jedenfalls Jonny
W*lfgangam 07.09.2018 | 20:11
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo Jonny, da bin ich ganz bei Ihnen – den *Joker von eigenen Beiträgen nach Regelaltersgrenze ./. Rentenmehr + Zuschlag, da kenn ich keinen, der bei den wenigen Fällen diese Option gewählt hätte. Allerdings, wenn sich so ein gealterte Cliffhänger mit Freeclimbing im hohen Alter seinen Lebensabend versüßt - und fällt dann urlaubsweise neben seiner SV-Beschäftigung von der Wand - da hat die bis dahin ver-/besorgte Jungwitwe ohne anrechenbares Einkommen auch einen Mehrwert von ...tzz, mann muss nicht immer an sich selbst zuerst denken *g Gruß w.
Jonnyam 07.09.2018 | 21:10
Zitat von Noch ein Nachschlag anzeigenausblenden
Das mit der Erhöhung des steuerfreien Teils ist ja eine Sache, die noch hinzukommt. Aber die 99%-ige Teilrente für eine freiwillge Beitragszahlung mit der vollen Beitragslast sollte man sich doch mehrfach überlegen. Da ist es schon besser, die 99%-ige Teilrente zu wählen, wenn man noch Pflegezeiten von der Kasse ohne eigene Beteiligung erwarten kann, oder? Und woher weisst du das mit dem jungen Padavan? Vermutlich ist es eher so, dass ich schon RV gemacht habe als Du noch in den Kindergarten gingst.
Noch ein Nachschlagam 07.09.2018 | 20:56
Hey Jonny, wenn man ohnehin nicht den Ruhestand vor Erreichen der Regelaltersgrenze plant, dann kann man auch versuchen, den steuerfreien Teil der Rente zu erhöhen. Im Ruhestand nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist die Teilrente schon angezeigt, aber eher die 99%ige, sonst klappt es nicht mit den freiwilligen Beiträgen. Die Sache zu Ende denken Du musst, junger Padawan!
Grokoam 08.09.2018 | 06:32
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Mein Arbeitsvertrag läuft über den Termin der Regelrente Berechtigung hinaus. Gibt es Zuschläge zu Rentenbeträgen bei späterer Inanspruchnahme, komplementär zu 0,3% Abschlag/Monat bei vorzeitiger Inanspruchnahme?[/quote]

0,5% pro Monat.[/quote]

Ergänzend:

Hallo Unruheständler:

Sie haben 3 Optionen:

1. Verschiebung des Beginns der Regelaltersrente mit einem Zuschlag von 0,5 % pro verschobenem Monat auf die gesamte Rente bis dahin und versicherungspflichtiger Beschäftigung darüber hinaus mit weiteren daraus resultierenden Rentenansprüchen + Zuschlag für diese Versicherungszeiten.

2. Beginn der Regelaltersrente termingerecht + weitere versicherungspflichtige Beschäftigung und daraus zusätzlichen Rentenansprüchen mit einem Zuschlag auf die über 65 hinausgehende Versicherungszeit, dafür aber auch extra 9,3 Beitrag vom Brutto gezahlt.

3. Beginn der Regelaltersrente termingerecht + versicherungsfreie Beschäftigung - Sie haben sogleich 9,3 % mehr Netto auf dem Konto.

Welche Option wählen?

1. scheidet nach meinem 'Geschmack' aus.

2. ist 'interessant' ...die 'Laufzeit', bis die gezahlten Rentenbeiträge mit der Zuschlagserhöhten Rente wieder bei Ihnen sind, ist überschaubar - aber doch ein paar mehr Jahre hin, wenn man zugleich die 'ersparten' Beiträge aus 3. gegen rechnet ...in 10 Jahren könnten Sie wieder plusminus liegen und dann geht die Rente ab das HB-Männchen :-)

Alles ganz einfach eben ...und letztendlich eine (finanzielle) Wette auf das erwartete Lebensende, wann/wie schnell Sie den finanziellen 'Durchhänger' (Option 1. + 2.) hinter sich haben, statt von Nr. 3 zunächst für ein paar Jahre zu profitieren.

Gruß

w.

0,5% pro Monat.
Ergänzend: Hallo Unruheständler: Sie haben 3 Optionen: 1. Verschiebung des Beginns der Regelaltersrente mit einem Zuschlag von 0,5 % pro verschobenem Monat auf die gesamte Rente bis dahin und versicherungspflichtiger Beschäftigung darüber hinaus mit weiteren daraus resultierenden Rentenansprüchen + Zuschlag für diese Versicherungszeiten. 2. Beginn der Regelaltersrente termingerecht + weitere versicherungspflichtige Beschäftigung und daraus zusätzlichen Rentenansprüchen mit einem Zuschlag auf die über 65 hinausgehende Versicherungszeit, dafür aber auch extra 9,3 Beitrag vom Brutto gezahlt. 3. Beginn der Regelaltersrente termingerecht + versicherungsfreie Beschäftigung - Sie haben sogleich 9,3 % mehr Netto auf dem Konto. Welche Option wählen? 1. scheidet nach meinem 'Geschmack' aus. 2. ist 'interessant' ...die 'Laufzeit', bis die gezahlten Rentenbeiträge mit der Zuschlagserhöhten Rente wieder bei Ihnen sind, ist überschaubar - aber doch ein paar mehr Jahre hin, wenn man zugleich die 'ersparten' Beiträge aus 3. gegen rechnet ...in 10 Jahren könnten Sie wieder plusminus liegen und dann geht die Rente ab das HB-Männchen :-) Alles ganz einfach eben ...und letztendlich eine (finanzielle) Wette auf das erwartete Lebensende, wann/wie schnell Sie den finanziellen 'Durchhänger' (Option 1. + 2.) hinter sich haben, statt von Nr. 3 zunächst für ein paar Jahre zu profitieren. Gruß w.
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