Mein Arbeitsvertrag läuft über den Termin der Regelrente Berechtigung hinaus. Gibt es Zuschläge zu Rentenbeträgen bei späterer Inanspruchnahme, komplementär zu 0,3% Abschlag/Monat bei vorzeitiger Inanspruchnahme?[/quote]
0,5% pro Monat.[/quote]
Ergänzend:
Hallo Unruheständler:
Sie haben 3 Optionen:
1. Verschiebung des Beginns der Regelaltersrente mit einem Zuschlag von 0,5 % pro verschobenem Monat auf die gesamte Rente bis dahin und versicherungspflichtiger Beschäftigung darüber hinaus mit weiteren daraus resultierenden Rentenansprüchen + Zuschlag für diese Versicherungszeiten.
2. Beginn der Regelaltersrente termingerecht + weitere versicherungspflichtige Beschäftigung und daraus zusätzlichen Rentenansprüchen mit einem Zuschlag auf die über 65 hinausgehende Versicherungszeit, dafür aber auch extra 9,3 Beitrag vom Brutto gezahlt.
3. Beginn der Regelaltersrente termingerecht + versicherungsfreie Beschäftigung - Sie haben sogleich 9,3 % mehr Netto auf dem Konto.
Welche Option wählen?
1. scheidet nach meinem 'Geschmack' aus.
2. ist 'interessant' ...die 'Laufzeit', bis die gezahlten Rentenbeiträge mit der Zuschlagserhöhten Rente wieder bei Ihnen sind, ist überschaubar - aber doch ein paar mehr Jahre hin, wenn man zugleich die 'ersparten' Beiträge aus 3. gegen rechnet ...in 10 Jahren könnten Sie wieder plusminus liegen und dann geht die Rente ab das HB-Männchen :-)
Alles ganz einfach eben ...und letztendlich eine (finanzielle) Wette auf das erwartete Lebensende, wann/wie schnell Sie den finanziellen 'Durchhänger' (Option 1. + 2.) hinter sich haben, statt von Nr. 3 zunächst für ein paar Jahre zu profitieren.
Gruß
w.