Die von Ihnen benannten Beträge sind die Mindesthinzuverdienstgrenzen. Für die Berechnung werden die letzten drei Jahre vor Rentenbeginn (Entgeltpunkte) herangezogen. Rein finanziell betrachtet wird somit eine Beschäftigung innerhalb der 450-Euro-Grenze am sinnvollsten sein.