Ihre Anfrage bezieht sich auf arbeitsrechtliche Vorschriften. Vielleicht kann Ihnen der Betriebs- oder Personalrat bei Ihrem Problem weiterhelfen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Ihre Anfrage bezieht sich auf arbeitsrechtliche Vorschriften. Vielleicht kann Ihnen der Betriebs- oder Personalrat bei Ihrem Problem weiterhelfen.
Das beitragspflichtige Entgelt ist tatsächlich entscheidend für die individuelle Rentenhöhe. Auf das geschilderte Verhalten Ihres Arbeitgebers hat die Deutsche Rentenversicherung jedoch keinen Einfluss. Deshalb verbleibt es bei meinen bisherigen Ausführungen.
Hallo rudi,
ich bin mir jetzt nicht sicher, in welche Richtung Ihre Frage geht. Aber vielleicht hilft es Ihnen schon zu wissen, dass Ihr Minijob aufgrund des Weihnachts- und Urlaubsgeldes nicht den Charakter einer versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung verliert (zumindest unter Berücksichtigung Ihrer Angaben). Zwar sind das Weihnachts- und das Urlaubsgeld zum Arbeitsentgelt hinzuzurechnen. Da es sich jedoch um regelmäßig wiederkehrende Bezüge handelt, werden Sie (bei der Ermittlung, ob Geringfügigkeit vorliegt) auf das jährliche Entgelt aufgeteilt. Somit beträgt das "regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt" in Ihrem Beispiel 350 EUR (300 EUR + (600 x 1/12)) und damit weniger als 400 EUR monatl.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.