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Zuverdienst in Altersteilzeit

von woran17.01.2007 | 23:56
5589 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist der Zuverdienst in der Altersteilzeit/ Passivphase auf € 4.800 definitiv begrenzt? Fall: in Passivphase fielen noch Restarbeiten für den Abschluss eines Projektes an. Hierfür erhielt Mitarbeiter 12-monatigen Aushilfsvertrag über € 30/Std, die dem Passivlohn hinzugeschlagen wurden und wie das Passiveinkommen allen Abgaben unterlagen. Monatl. wurden € 400 abgerechnet. Die Arbeitsmenge entsprach -nicht unerwartet- jedoch ca. € 960/Mon. Nach mündl. Absprachen mit direktem Vorgesetzten sollte die Differenz in den Folgejahren zu € 400/Mona. bezahlt werden. Die Personalabteilung verlängerte den Vertrag nach 12 Mon. jedoch nicht und verweigerte auch jegliche Abfindung. Was kann getan werden?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Anfrage bezieht sich auf arbeitsrechtliche Vorschriften. Vielleicht kann Ihnen der Betriebs- oder Personalrat bei Ihrem Problem weiterhelfen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das beitragspflichtige Entgelt ist tatsächlich entscheidend für die individuelle Rentenhöhe. Auf das geschilderte Verhalten Ihres Arbeitgebers hat die Deutsche Rentenversicherung jedoch keinen Einfluss. Deshalb verbleibt es bei meinen bisherigen Ausführungen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo rudi,

ich bin mir jetzt nicht sicher, in welche Richtung Ihre Frage geht. Aber vielleicht hilft es Ihnen schon zu wissen, dass Ihr Minijob aufgrund des Weihnachts- und Urlaubsgeldes nicht den Charakter einer versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung verliert (zumindest unter Berücksichtigung Ihrer Angaben). Zwar sind das Weihnachts- und das Urlaubsgeld zum Arbeitsentgelt hinzuzurechnen. Da es sich jedoch um regelmäßig wiederkehrende Bezüge handelt, werden Sie (bei der Ermittlung, ob Geringfügigkeit vorliegt) auf das jährliche Entgelt aufgeteilt. Somit beträgt das "regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt" in Ihrem Beispiel 350 EUR (300 EUR + (600 x 1/12)) und damit weniger als 400 EUR monatl.

3 Antworten

Mam 18.01.2007 | 09:43
Das ist eine Sache zwischen AG, AN und Agentur für Arbeit. Da hat die Rentenversicherung (gottseidank :-) nichts mit zu tun...
woranam 18.01.2007 | 21:48
Für die promte Antwort mein Dank, auch wenn die Klärung noch nicht viel näher gekommen ist. Wieso trifft es denn die RV nicht, wenn von so einem Vorgang der mögliche Rentenzugang und die Rentenhöhe abhängt?
rudiam 25.01.2007 | 13:50
Ich bin in der Aktivphase der Altersteilzeit.Ich habe einen Minijob von monatlich 300€ dazu würde ich zwei mal je 300 € Urlaubs und Weihnachtgeld bekommen.Somit würde ich in zwei Monaten über 400 € verdienen, ist das zulässig oder bekommt meine Firma da Probleme.
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