Hallo User Melli,
wie Sie richtig geschrieben haben, müsste bei einem Nettogehalt von weniger als 1461,60 EUR die Zuzahlung auf 6,- EUR reduziert sein. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn Sie erst im Jahr 2018 den Antrag gestellt haben. Sollten Sie den Antrag bereits im Jahr 2017 gestellt haben, so sind noch 10,- EUR als tägliche Zuzahlung zu leisten.
Da aus Ihrem Sachverhalt nicht hervorgeht, wann Sie Ihren Antrag gestellt haben, überprüfen Sie nochmals das Jahr der Antragstellung. Entsprechende Infos erhalten Sie auch aus dem Formblatt G 0162 (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/G_formulare_node.html).
Wenn Sie erst im Jahr 2018 Ihren Reha-antrag gestellt haben, so sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.