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Experten-Antwort

Zuzahlungsminderung für Weniger-Verdienende

von Melli07.08.2018 | 15:08
585 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war bis vor einer Woche in der Reha und habe vorher das Formular G0161 ausgefüllt, um meine Zuzahlung zu mindern. Die aktuelle Staffelung sieht wie folgt aus: unter 1.219,00 Euro keine Zuzahlung ab 1.219,00 Euro 5,00 Euro ab 1.339,80 Euro 6,00 Euro ab 1.461,60 Euro 7,00 Euro ab 1.583,40 Euro 8,00 Euro ab 1.705,20 Euro 9,00 Euro ab 1.827,00 Euro 10,00 Euro Da ich unter 1461,60 € verdiene, sollte ich ja eigentlich nur 6 € pro Tag zuzahlen. Nun habe ich allerdings eine Rechnung erhalten, bei der ich 10 € pro Tag zahlen soll. Wie kann das sein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Melli,

wie Sie richtig geschrieben haben, müsste bei einem Nettogehalt von weniger als 1461,60 EUR die Zuzahlung auf 6,- EUR reduziert sein. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn Sie erst im Jahr 2018 den Antrag gestellt haben. Sollten Sie den Antrag bereits im Jahr 2017 gestellt haben, so sind noch 10,- EUR als tägliche Zuzahlung zu leisten.

Da aus Ihrem Sachverhalt nicht hervorgeht, wann Sie Ihren Antrag gestellt haben, überprüfen Sie nochmals das Jahr der Antragstellung. Entsprechende Infos erhalten Sie auch aus dem Formblatt G 0162 (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/G_formulare_node.html).

Wenn Sie erst im Jahr 2018 Ihren Reha-antrag gestellt haben, so sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

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7 Antworten

W*lfgangam 07.08.2018 | 19:28
Hallo Melli, haben Sie denn den Vordruck zur Befreiung von der Zuzahlung ausgefüllt? ...und Belege dafür eingereicht? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Gruß w.
Melliam 08.08.2018 | 07:27
Ja, das Formblatt habe ich ausgefüllt, Belege sind dabei gewesen und rechtzeitig abgeschickt wurde es auch.
Batrixam 08.08.2018 | 09:27
vielleicht, weil die gestaffelte Teilbefreiung nur in folgenden Fällen greift: "Sie haben ein leibliches Kind, ein Adoptivkind, ein Pflegekind oder ein Stiefkind unter 18 Jahren (nicht Enkel oder Geschwister, auch wenn diese im Haushalt aufgenommen sind) oder Sie haben eines der oben genannten Kinder, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat und für das noch Anspruch auf Kindergeld besteht oder Ihr Ehegatte oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, kann eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben, weil er Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf und kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht." Dies ergibt sich aus den Informationen zur Befreiung von der Zuzahlung G0162...
Grokoam 08.08.2018 | 08:30
10 Euro pro Tag für Vollverpflegung und es wird noch gejammert.
Vanilleam 08.08.2018 | 07:43
Sicherlich liegt in Deiner veralteten Staffelung ein Fehler. Überprüfe es noch mal. Wo nimmst Du diese Werte her? Ich komme zu einem anderen Ergebnis.
Melliam 08.08.2018 | 09:29
Die Werte stammen von der Website der Rentenversicherung. Und jammern ist wirklich etwas anderes. Nach Abzug der Miete, Strom, Gas, Lebensmittel usw. bleiben bei meinem Gehalt im Monat ca. 30 € übrig. Davon muss ich auch noch Klamotten und so etwas kaufen. Ich finde 10 € nicht zu viel. Ich finde den Betrag sehr angemessen, nur kann ich ihn von meinem Gehalt leider nicht bezahlen.
Melliam 08.08.2018 | 13:13
Ich habe lediglich eine Frage gestellt. Niemand ist hier dazu verpflichtet, Antworten zu geben oder die Beiträge zu lesen. Außerdem ist meine persönliche Situation niemandem hier bekannt. An dieser Stelle möchte auch noch einmal auf die Nutzungsbedingungen verweisen: https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum/nutzungsbedingungen.html "Einige unserer User sind schwer krank, befinden sich in einer persönlichen Notsituation oder sind von Arbeitslosigkeit betroffen. Es soll daher unter den Nutzern ein friedlicher und respektvoller Umgang ohne beleidigende Anfeindungen und Unterstellungen gepflegt werden." Danke.
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