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Experten-Antwort

Art. 13 DSGVO

von Antragsaufnehmer und EU Verordnung04.04.2018 | 11:11
446 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, Art. 13 DSGVO "Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person" tritt demnächst in Kraft. Inwieweit sind die dort genannten Pflichten relevant für die Antragsaufnahme und die Beratung bei - der DRV selbst - der Gemeinden / Versicherungsämter - der Versichertenältesten? Werden all diese InformationsP F L I C H T E N demächst in den Arbeitsalltag der o.g. Stellen zu spüren sein? Sachliche Kommentare dazu erbeten, anderweitige Spaßantworten u.ä. entbehrlich.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.04.2018 | 12:32

Hallo Antragaufnehmer,

um den allgemeinen Informationspflichten nach der DSGVO und dem SGB X gerecht zu werden, wird künftig auf Schreiben, Vordrucken etc., die am Beginn der Datenerhebung bzw. am Beginn eines Verarbeitungsprozesses stehen (also insbesondere auf Antragsvordrucken) ein entsprechender Hinweis auf den Internetauftritt der Rentenversicherungsträger aufgenommen. Die Internetauftritte der Rentenversicherungsträger werden daher ebenfalls überarbeitet.

Natürlich haben neben den Mitarbeitern der Rentenversicherungsträger auch die Versichertenältesten entsprechend zu verfahren bzw. zu beraten.

Wie bei anderen Institutionen die neuen Informationspflichten im Detail umgesetzt werden, ist mir allerdings nicht bekannt.

3 Antworten

W*lfgangam 04.04.2018 | 22:35
Als nur Sachbearbeiter kann ich mich entspannt zurücklehnen und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten schlicht auf 1-2 Ebenen über mir 'hochdeligieren' /ich weiß von nichts /keine speziellen Dienst-/Handlungsanweisungen vorhanden /weiter wie immer. Ja, auch hier fangen alle so laaaangsam an zu rotieren, auch wenn dieses 'DSGVO-Monster' ja nicht plötzlich vom Himmel gefallen ist/2016 war das Geburtsjahr - 2 Jahre Vorlauf, für den ÖD/DRV natürlich einfach viel zu kurz *gähn ...in der Zeit baut eher China den BER 2x neu auf, ohne lange zu fragen/*Scheiß-Datenschutz ;-) Gruß w.
Kaiseram 05.04.2018 | 07:06
Warum sich schon vorher verrückt machen? Einfach entsprechende Dienstanweisungen auf sich zukommen lassen. Bis dahin „Keep Cool“!
Easyam 05.04.2018 | 06:39
W*lfgang schrieb

Als nur Sachbearbeiter kann ich mich entspannt zurücklehnen und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten schlicht auf 1-2 Ebenen über mir 'hochdeligieren' /ich weiß von nichts /keine speziellen Dienst-/Handlungsanweisungen vorhanden /weiter wie immer.

Ja, auch hier fangen alle so laaaangsam an zu rotieren, auch wenn dieses 'DSGVO-Monster' ja nicht plötzlich vom Himmel gefallen ist/2016 war das Geburtsjahr - 2 Jahre Vorlauf, für den ÖD/DRV natürlich einfach viel zu kurz *gähn ...in der Zeit baut eher China den BER 2x neu auf, ohne lange zu fragen/*Scheiß-Datenschutz ;-)

Gruß

w.

DSGVO
Als nur Sachbearbeiter kann ich mich entspannt zurücklehnen und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten schlicht auf 1-2 Ebenen über mir 'hochdeligieren' /ich weiß von nichts /keine speziellen Dienst-/Handlungsanweisungen vorhanden /weiter wie immer. Ja, auch hier fangen alle so laaaangsam an zu rotieren, auch wenn dieses 'DSGVO-Monster' ja nicht plötzlich vom Himmel gefallen ist/2016 war das Geburtsjahr - 2 Jahre Vorlauf, für den ÖD/DRV natürlich einfach viel zu kurz *gähn ...in der Zeit baut eher China den BER 2x neu auf, ohne lange zu fragen/*Scheiß-Datenschutz ;-) Gruß w.
Ob das in der öffentlichen Verwaltung wirklich so einfach ist, diese Informationspflichten nach oben abzugeben? Macht dann nur der geh. Dienst oder gar der höhere Dienst bzw. QE3/QE4? Die haben Parteiverkehr eher nicht so gern.
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