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Experten-Antwort

Art der Witwenrente

von Dana20.01.2011 | 19:10
1497 Ansichten
1 Antworten
Ich bin 32 Jahre alt, nicht erwerbsgemindert und kinderlos. Meine kleine Witwenrente läuft demnächst nach zweijähriger Bezugszeit aus. Ist damit der Anspruch auf eine Witwenrente für immer beendet? Oder lebt ab meinem 45. Geburtstag (bzw. Geburt eines Kindes / Eintritt einer Erwerbsminderung) ein Anspruch auf eine große Witwenrente wieder auf (sofern dem sonst nichts entgegensteht wie eigener Verdienst oder erneute Heirat)?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.01.2011 | 06:52

Mit Vollendung des 45. Lebensjahres, der Geburt eines Kindes oder dem Eintritt einer Erwerbsminderung haben Sie einen Anspruch auf große Witwenrente. Wichtig ist, dass dieser Anspruch nicht automatisch wieder auflebt, sondern von Ihnen zur gegebenen Zeit beantragt werden muss.

0 Antworten

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