Wenn Altersteilzeit vor dem 01.01.2007 vereinbart wurde, können Sie mit 62 in Rente gehen. Bei einem Rentenbeginn im Jahre 2015 müsste dann bei einer 6jährigen Altersteilzeit diese 2009 beginnen. Bei Vereinbarung der Altersteilzeit erst ab diesem Jahr, kann die Rente erst mit 63 im Jahre 2016 beginnen. Die Altersteilzeit müsste dann in der Tat länger als 6 Jahre gehen. Wichtig ist zu beachten, dass die Altersteilzeit auf jeden Fall noch vor dem Jahre 2010 beginnt.