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Experten-Antwort

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von helmi15.07.2013 | 17:25
1243 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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laut diesem Artikel soll ein Azubi bei voller Erwerbsunfähigkeit incl 497 Monate Zurechnungszeit eine Monatsrente von Ca 1000 € erhalten, obwohl sein Azubi-Salär nur bei 530 €/Monat liegt. Wie errechnet sich dieser Rentenbetrag? Werden die tatsächlich realisierten Entgeltpunkt hochgewertet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo helmi,

bei der Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung und einer Witwenrente ist eine Zurechnungszeit in die Rentenberechnung einzubeziehen. Die Bewertung der Zurechnungszeit ergibt sich aus der Gesamtleistungsbewertung. Dies ist ein Rechenschritt innerhalb der Rentenberechnung der dazu dient, beitragsfreie Zeiten zu bewerten.

Mit der Zurechnungszeit sollen Nachteile bei der Rente ausgeglichen werden, insbesondere bei jungen Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung schon vorzeitig in Anspruch nehmen müssen. Zeiten der Berufsausbildung werden ggf. auf einen Mindestwert 0,0833 Entgeltpunkte angehoben.

Die Zurechnungszeit erstreckt sich ausgehend vom Leistungsfall der jeweiligen Rente bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres des Versicherten.

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4 Antworten

Agnesam 15.07.2013 | 18:55
Hallo KSC, es steht hier auf der Homepage: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Agnes
KSCam 15.07.2013 | 18:46
Auf welchen Artikel beziehen Sie sich? Stand das in der Apothekenzeitung, der Bäckerblume oder wo? Richtig, ist, dass die Entgelte während einer Berufsausbildung besser bewertet werden, ebenso richtig ist, dass es bei EM Renten die Zurechnungszeit gibt, was bedeutet, dass die Werte aufs 60. Lj hochgerechnet werden. Einen Aufsatz über die Rentenberechnung und eine Rechenbeispiel der maximal denkbaren EM Rente, die ein Azubi im Falle einer EM unter günstigsten Bedingungen erhalten kann, werde ich Ihnen aber nicht liefern.....vielleicht macht sich ja ein anderer User an diese Fleißaufgabe um Ihren Wissensdurst zu stillen......
DarkKnight RVam 16.07.2013 | 07:31
Na sooooo schwer ist die Rechnung jetzt nicht!!! § 71 Abs. 3 SGB 6 Für die Gesamtleistungsbewertung werden jedem Kalendermonat mit Zeiten einer beruflichen Ausbildung mindestens 0,0833 Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Daraus folgt: 497 Monate Zurechnungszeit ergeben 497 * 0,0833 = 41,4001 Entgeltpunkte 41,4001 * 28,14 (aktueller Rentenwert West) * 0,892 (Zugangsfaktor) = 1.039,18 Euro 8-)
helmiam 17.07.2013 | 16:48
DarkKnight RV und dem Experten vielen Dank für die fundierte Anwort - wieder etwas dazugelernt. @KSC für solche dämlichen Antworten ist die Zeit zum Lesen zu schade
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