Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIch weise auf folgende Fundstelle im Internet hin, nach der zwischen einer stationären Maßnahme zur Rehabilitation und einer stationären Krankenhausbehandlung ein entscheidender Unterschied besteht, da bei der Krankenhausbehandlung die Versorgung mit Medikamenten in der Verantwortung des Hauses liegt, während bei der Reha die bisherige Verantwortung des Vertragsarztes bestehen bleibt, also keine Versorgung seitens der Reha-Klinik erfolgt.
Hallo Reha Teilnehmer,
leider muss ich die ursprüngliche Expertenantwort vom 20.12.2011 relativieren bzw. korrigieren:
Das Thema Medikamentenversorgung während einer Rehabilitation ist eine sehr komplexe Materie. Die ursprüngliche Expertenauskunft ist letztlich nur für eine von der Krankenversicherung zu tragenden Reha-Maßnahme zutreffend.
Während einer vom Rentenversicherungsträger zu tragenden medizinischen Leistung zur Rehabilitation kommt hingegen auch der Rentenversicherungsträger - und damit die Rehaeinrichtung - für die vollständige Medikamentenversorgung während der Maßnahme auf – und zwar unabhängig vom vorliegenden Reha-Leiden. Dem Beitrag vom billie kann ich daher insoweit nur zustimmen.
In den Merkheften der Rentenversicherungsträger werden die Versicherten zwar darum gebeten, vorhandene Medikamente mitzubringen. Dies soll jedoch lediglich dazu dienen, dass die Klinik informiert wird, welche Medikamente eingenommen werden und dass der Versicherte bis zum Aufnahmegespräch/-untersuchung versorgt ist.
Die Erfahrung hat in letzter Zeit auch gezeigt, dass die Krankenkassen die Ärzte verstärkt in Regress nehmen, wenn sie Medikamente für den Zeitraum einer von der Rentenversicherung zu tragenden Reha verschreiben. Die Reaktion Ihres Arztes ist aus meiner Sicht daher durchaus nachvollziehbar.
Auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen steht im Übrigen eine Übersicht zur Verfügung, die darstellt, wann wer wofür aufzukommen hat.
http://www.kvs-sachsen.de/mitglieder/kvs-mitteilungen/2010/10-2010/verordnung-von-arznei--heil-und-hilfsmitteln/
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