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Experten-Antwort

Arzneien bunkern !

von Reha Teilnehmer20.12.2011 | 11:56
5076 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Nehme in Kürze an einer medz. Reha teil. Die Reha Einrichtung hat mir ein Einladungsschreiben gesandt, mit dem Vermerk, dass ich mich mit benötigten Medikamenten vor Beginn der Reha eindecken soll. Mein Hausarzt ist fassungslos und sagt das benötigte Medikamente in der Reha Einrichtung in der Zeit der Reha gestellt werden muss. Stimmt das ?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 20.12.2011 | 12:59

Ich weise auf folgende Fundstelle im Internet hin, nach der zwischen einer stationären Maßnahme zur Rehabilitation und einer stationären Krankenhausbehandlung ein entscheidender Unterschied besteht, da bei der Krankenhausbehandlung die Versorgung mit Medikamenten in der Verantwortung des Hauses liegt, während bei der Reha die bisherige Verantwortung des Vertragsarztes bestehen bleibt, also keine Versorgung seitens der Reha-Klinik erfolgt.

Experten-Antwortam 21.12.2011 | 12:34

Hallo Reha Teilnehmer,

leider muss ich die ursprüngliche Expertenantwort vom 20.12.2011 relativieren bzw. korrigieren:

Das Thema Medikamentenversorgung während einer Rehabilitation ist eine sehr komplexe Materie. Die ursprüngliche Expertenauskunft ist letztlich nur für eine von der Krankenversicherung zu tragenden Reha-Maßnahme zutreffend.

Während einer vom Rentenversicherungsträger zu tragenden medizinischen Leistung zur Rehabilitation kommt hingegen auch der Rentenversicherungsträger - und damit die Rehaeinrichtung - für die vollständige Medikamentenversorgung während der Maßnahme auf – und zwar unabhängig vom vorliegenden Reha-Leiden. Dem Beitrag vom billie kann ich daher insoweit nur zustimmen.

In den Merkheften der Rentenversicherungsträger werden die Versicherten zwar darum gebeten, vorhandene Medikamente mitzubringen. Dies soll jedoch lediglich dazu dienen, dass die Klinik informiert wird, welche Medikamente eingenommen werden und dass der Versicherte bis zum Aufnahmegespräch/-untersuchung versorgt ist.

Die Erfahrung hat in letzter Zeit auch gezeigt, dass die Krankenkassen die Ärzte verstärkt in Regress nehmen, wenn sie Medikamente für den Zeitraum einer von der Rentenversicherung zu tragenden Reha verschreiben. Die Reaktion Ihres Arztes ist aus meiner Sicht daher durchaus nachvollziehbar.

Auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen steht im Übrigen eine Übersicht zur Verfügung, die darstellt, wann wer wofür aufzukommen hat.

http://www.kvs-sachsen.de/mitglieder/kvs-mitteilungen/2010/10-2010/verordnung-von-arznei--heil-und-hilfsmitteln/

5 Antworten

SZam 20.12.2011 | 13:59
aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ich bei der Reha die Medikamente, wegen derer ich die Reha angetreten habe vom Haus bekommen habe, andere Medikamente, welche unabhämgig von dieser Erkrankung waren (hier Schilddrüsentabletten) aber eigenverantwortlich weiter nehmen musste. Am besten in der Klinik nachfragen... Und guten Reha- Erfolg
Krämersam 20.12.2011 | 14:36
Man wird immer von den Rehakliniken gebeten die daheim regelmässig einzunehmenden Medikamente in ausreichender Anzahl mitzubringen. Das ist einfach so und gängige Praxis. Der Verweis des Experten auf dfie Regelung dazu ist sehr wichtig und zutreffend. Ich weiss auch gar nicht, was dagegen spricht. Die Medikamente von daheim werden doch sowieso vom Hausarzt/Facharzt immer und regelmässig verschrieben. Warum sollte ich die dann nicht in ausreichender Zahl für die Zeit der Reha mitnehmen ? Das ist doch im ureigenem Interesse und hat doch mit " bunkern " nichts zu tun. Außerdem dauert eine Reha ja normalerweise nur ca. 3-6 Wochen. Also für Monate Medikamente mitnehmen muss man da ja nun auch nicht. Im Notfall und wenn Medikamente mal wirklich vorzeitig ausgehen wird aber sicher jede Rehaklinik auch die benötigten Medikamenten bereitstellen bzw. besorgen. Wenn neue/andere Medikamente während der Reha verordnet werden müssen die die ja auch besorgen.
Eigene Erfahrungam 20.12.2011 | 16:04
Hallo, das regelt wohl jede Reha-Klinik für sich. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen,dass ich im Januar/Februar 2011 in der Reha-Klinik Blankenburg ALLE Medikamente von der Klink bekam. Wünsche Ihnen eine erfolgreiche Reha. Alles Gute.....
Krämersam 20.12.2011 | 18:32
"Reha Hier liegt der Fall anders. Die medikamentöse Versorgung des Patienten für (eine) bestehende Erkrankung(en), die nicht Grundlage der Reha sind, bleibt in den Händen des Vertragsarztes. Bei einer stationären Rehabilitation sind also die Kosten für die Medikamente über den Tagessatz der Einrichtung nicht vollständig abgegolten. Beispiel: Ist der Patient wegen einer Herz-Kreislauferkrankung in der Rehabilitation, so sind Kosten für Herz-Kreislaufmedikamente im Tagssatz enthalten. Hingegen sind Arzneimittel für alle anderen Erkrankungen durch den niedergelassenen Vertragsarzt zu verordnen. " http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Verordnungen/Arzneimittel/Medi…
billieam 20.12.2011 | 21:03
Hallo, mir ist hinsichtlich der Verordnung von Arzneimitteln während der Reha folgendes bekannt: Bei Patienten, die Rehabilitationsmaßnahmen erhalten, ist es bezüglich der Verordnung von Arzneimitteln entscheidend, wer der jeweilige Leistungsträger der Reha-Maßnahme ist. 1) Reha zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung: Wird eine Reha zu Lasten der Rentenversicherung durchgeführt, muss der Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die vollständige medizinische Versorgung des Rehabilitanten aufzukommen. Dies beinhaltet auch die Versorgung des Patienten mit Arzneimitteln und es ist völlig unerheblich, ob das betreffende Arzneimittel im Zusammenhang mit dem Heilbehandlungsleiden benötigt wird. Demnach müssen auch Arzneimittel, die bereits vor der Maßnahme verabreicht wurden und nichts mit der Reha zu tun haben, von der Rehaeinrichtung getragen werden (gesetzliche Grundlage: § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX i. V. m. § 4 Abs. 2 SGB IX). Der Hausarzt darf in diesen Fällen keine Verordnung während oder für die Zeit der Reha vornehmen. Sollte er dies dennoch tun, muss er mit einer Regressierung durch die gesetzliche Krankenversicherung rechnen. Demnach hat ihr Arzt völlig Recht damit, dass er Ihnen die Medikamente für die Zeit der Reha nicht verordnet. 2 ) Reha zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung: Wird eine Reha zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt, muss die Reha-Einrichtung die Kosten der Versorgung mit Arzneimitteln für das zur Rehabilitation führende Behandlungsleiden übernehmen. Andere benötigte Medikamente, die nicht Anlass für die Reha sind, muss der ambulant tätige Arzt (z. B. Hausarzt oder ein am Ort der jeweiligen Reha-Einrichtung niedergelassener Arzt) verordnen (gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 2 BMV/Ä bzw. EKV). Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit helfen konnte und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Reha. Freundliche Grüße
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