Hallo MMST,
ob in Ihrem individuellen Fall eine Anschlussheilbehandlung (AHB) in Frage kommt, bitten wir direkt mit dem zuständigen Arzt bzw. dem sozialmedizinischen Dienst des Krankhauses abzuklären.
In der Regel stellt Krankenhaus fest, ob eine AHB notwendig ist, um eine direkte Verlegung in eine Reha-Klinik zu gewährleisten. Spätestens zwei Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnt grundsätzlich die AHB.
Sollte eine AHB nicht in Frage kommen, haben Sie die Möglichkeit eine normale medizinische Rehabilitation zu beantragen.
Grundsätzlich gibt es zwischen einer AHB und einer medizinischen Rehabilitation keinen Unterschied in der Dauer bzw. der Behandlungsform (ganztägig ambulant oder stationär). Beide Leistungen dauern im Regelfall 3 Wochen und können im Einzelfall aufgrund medizinischer Notwendigkeit verlängert werden. Im Fall der AHB geht jedoch eine Krankenhausbehandlung aufgrund einer Krankheit mit AHB-Indikation voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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