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Experten-Antwort

Arztbesuche/ Krankmeldung und EM Rente

von Susanne05.07.2022 | 08:19
583 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Derzeit befinde ich mich im Verfahren der Berechnung einer vollen EM Rente. Ich werde berentet, da ich durch einen Unfall arbeitsunfähig bin. Ich gehe seit dem Unfall monatlich zum Hausarzt für die Krankschreibung, allerdings kann mir dieser Arzt nicht helfen (es geht hier nur um die Krankmeldung). Therapien, die ich privat bezahle, führe ich bei Fachärzten oder auch Therapeuten durch. Wie lange muss ich den Hausarzt noch besuchen, bis wann werden monatliche Krankmeldungen benötigt? Danke und herzliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne,

im Hinblick auf Ihre Erwerbsminderungsrente werden grundsätzlich keine Krankmeldungen benötigt. Ggf. klären Sie Ihre Frage mit den anderen Leistungsträgern.

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5 Antworten

Schadeam 05.07.2022 | 09:01
Was genau bedeutet Verfahren zur Berechnung der Rente? Läuft da ein Rentenantrag und Sie warten auf den Bescheid? Oder haben Sie schon schriftlich dass Sie (voll)erwerbsgemindert sind und aus irgendwelchen Gründen kann die Berechnung noch nicht erfolgen? Bitte klarer ausdrücken! Aber seis drum - für die DRV ist eine Krankschreibung während das Verfahren läuft nicht elementar wichtig; Wichtig ist es eher für den Leistungsträger von dem Sie derzeit Geld bekommen (KG, ALG, o.ä.). Und genau dort sollten Sie Ihre Frage ob weitere Krankmeldungen nötig sind zuerst platzieren.
Frage zum besseren Verständnisam 05.07.2022 | 08:28
Welche Leistungen erhalten Sie denn zurzeit? Krankengeld? Arbeitslosengeld gem. Nahtlosigkeitsregelung? Dementsprechend benötigt der Kostenträger eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihnen. Sie schreiben, Sie befinden sich in der "Berechnung" der vollen EMR? Die EMR ist also grundsätzlich schon genehmigt? Ist etwas ungewöhnlich, dass die EMR genehmigt ist aber unklar ist, in welcher Höhe... Fragen über Fragen - vielleicht wollen Sie nochmal was dazu schreiben, damit wir besser helfen können?
verwirrtam 05.07.2022 | 09:00
Warum lassen Sie sich nicht vom Facharzt krankschreiben? Dann können sie sich den Hausarzt schon mal sparen.
Krankmeldungenam 05.07.2022 | 09:01
Ja, ohne weitere Angaben ist es schwierig zielgerichtet zu antworten. Bei mir zumindest war es so, dass ich bereits einige Jahre eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente bezog und einen Halbtagsjob hatte. Wegen Gesundheitsverschlechterungen wurde ich arbeits- (sowie erwerbs-)unfähig und bezog vor der Zuerkennung der vollen Erwerbsminderungsrente auf Zeit insgesamt rd. 7 Monate Krankengeld. Bis zum Zeitpunkt des Beginns der vollen Erwerbsminderungsrente auf Zeit lt. Bescheid wurden die AU-Bescheinigungen benötigt. Die DRV erfragte kurz vor Rentenbewilligung bei meiner Krankenkasse meinen Höchstanspruch zum Krankengeld wegen des Rentenbeginns.
DELA-DUS-DEam 05.07.2022 | 10:32
Bis Sie den Status 5 (= Rentner) bei der Krankenkasse haben und das haben Sie mit dem Bescheid über die EM-Rente. Danach ist es nicht vorgesehen das Sie AU-Bescheinigungen bei der Krankenkasse und ggf. AG abgeben.
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