Die Altersteilzeitarbeit muss bis zum 31.12.2009 beginnen, wenn der Arbeitgeber Förderleistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen will.
Ein Altersteilzeit-Arbeitsvertrag verpflichtet nicht, einen Rentenantrag zu stellen!
Für Personen des Jahrgangs 1953, die keinen Vertrauensschutz genießen, ist die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 Jahre und 7 Monate möglich. Ein Abschlag in Höhe von 10,8 % ist dabei in Kauf zu nehmen.
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