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ATZ

von Gerald05.03.2008 | 12:27
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6 Antworten

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Bitte um ev. Antworten. Bin Jahrgang 53, Schwerbeh. kann jetzt Antrag auf ATZ stellen. Ab 55 J. , Blockmodel bis 60 J. u 7 Mon. mit 10,8% Abschlag in Rente. Das Gesetz läuft doch bis 31.12.09? Kann mir durch die Planung der SPD die ATZ auf 57 J. anzuheben, jetzt mein Antrag noch abgelehnt werden? Oder kann mich das nicht mehr betreffen? Für mich ja wichtig da ich jetzt meinen Antrag stellen will. Danke für Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Altersteilzeitgesetz hat auch über den 31.12.2009 hinaus noch Gültigkeit. Es ist allerdings ein Unterschied zu beachten. Bei Abschluss bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Förderung der Agentur für Arbeit für die Dauer der Altersteilzeit (auch über den 31.12.2009 hinaus) bestehen, was für den Arbeitgeber natürlich interessant ist. Bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages ab dem 01.01.2010 fallen die Fördervoraussetzungen der Agentur für Arbeit weg.

Es sind vielmehr oftmals Tarifverträge, die einen Abschluss eines Altersteilzeitvertrages nur bis zum 31.12.2009 zulassen. Die Anhebung des Mindestalters der Altersteilzeit von 55 auf 57 Jahre ist seitens der Politik angedacht und würde auch die Förderung bei Abschlüssen ab dem 01.01.2010 ermöglichen. Aber hier handelt es sich zunächst nur um eine "Idee", von der Sie aufgrund Ihres Alters wahrscheinlich nicht mehr betroffen sein werden. Also wenn Sie jetzt einen Antrag auf Altersteilzeit stellen wollen, steht dem im Hinblick auf künftige Überlegen zur Altersteilzeit seitens der Bundesregierung nichts im Wege.

5 Antworten

Knut Rassmussenam 05.03.2008 | 14:13
Das Altersteilzeitgesetz ist NICHT bis Ende 2009 befristet! Das Verschieben auf 57 ist doch konsequent im Hinblick auf die Regelaltergrenze von 67. Wenn die juristischen Mitarbeiter und die Ausschüsse des Bundestages aufpassen, werden Sie auch an die Übergangsphase der anderen Renten denken.
Geraldam 05.03.2008 | 15:36
H. Rassmussen ich verstehe Ihre Antwort. Sie hilft nur mir nicht weiter. Ich muß ja wissen, ob ich jetzt bei meinem Antrag noch von 55 J. ausgehen kann. Danke für Antwort.
Wolfgangam 05.03.2008 | 21:47
Hallo Gerald, wenn Ihr Arbeitgeber tarifgebundene ATZ vereinbaren kann, liegt es zunächst mal in seinem Ermessen, ob er vor dem 60. Lbj überhaupt bereit ist, ATZ (noch) zu vereinbaren. Der eigene Antrag auf ATZ ist kein Freibrief. Klären Sie zunächst die Möglichkeiten, in welchem Umfang man dort bereit ist, ATZ zu vereinbaren, dann kann man danach die rentenrechtlichen Sachen ausloten. Gruß w.
dakeram 06.03.2008 | 06:18
Wenn Ihr Arbeitgeber ATZ anbietet und der ATZ-Vertrag unterschreiben ist, kann keine gesetzliche Änderung diesen Vertrag nichtig machen (Vertrauensschutz !). Schönen Gruß.
Raineram 06.03.2008 | 21:32
Ich bin am 23.12.1952 geboren, kann glaube ich mit 63J. in Rente (über35Jahre voll)Bei uns gibt es denTarif- Altersteilzeitvertrag bis zum 31.12.2009.Man kann 6Jahre max. abschließen.(3und3). am 23.12.2015 werde ich 63 Jahre kann ich zum Beispiel den AZV vom 23.12.09 bis 23.12.2015 oder vom 31.12.09bis31.12.2015 noch abschließen ? Vielen Dank für die Antwort im Voraus
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