Das Altersteilzeitgesetz hat auch über den 31.12.2009 hinaus noch Gültigkeit. Es ist allerdings ein Unterschied zu beachten. Bei Abschluss bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Förderung der Agentur für Arbeit für die Dauer der Altersteilzeit (auch über den 31.12.2009 hinaus) bestehen, was für den Arbeitgeber natürlich interessant ist. Bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages ab dem 01.01.2010 fallen die Fördervoraussetzungen der Agentur für Arbeit weg.
Es sind vielmehr oftmals Tarifverträge, die einen Abschluss eines Altersteilzeitvertrages nur bis zum 31.12.2009 zulassen. Die Anhebung des Mindestalters der Altersteilzeit von 55 auf 57 Jahre ist seitens der Politik angedacht und würde auch die Förderung bei Abschlüssen ab dem 01.01.2010 ermöglichen. Aber hier handelt es sich zunächst nur um eine "Idee", von der Sie aufgrund Ihres Alters wahrscheinlich nicht mehr betroffen sein werden. Also wenn Sie jetzt einen Antrag auf Altersteilzeit stellen wollen, steht dem im Hinblick auf künftige Überlegen zur Altersteilzeit seitens der Bundesregierung nichts im Wege.