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atz

von frank19.03.2008 | 15:07
1178 Ansichten
9 Antworten

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ich bin jahrgang 3/49 und möchte jetzt mit atz ( 6 jahere)beginnen. anscheinend kann man niemand meinem arbeitgeber klar sagen, schreiben, wann ich ohne rentenabzüge spaeter in rente gehen kann. 3/2014 oder 5/2014, danach richtet sich mein beginn atz. dies scheint nicht eindeutig geklaert zu sein

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir schließen uns HLRT67 an.

Wenn Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden bekommen Sie von dort eine "Bescheinigung über den frühestmöglichen Rentenbeginn ohne Abschläge". Sofern Ihr Rentenkonto auf aktuellem Stand ist, geht das ziemlich flott.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bitte in der Rentenauskunft nachlesen/in der Beratungsstelle klären: Sind bei Ihnen die Voraussetzungen für die AR für Altersteilzeit gegeben? wenn ja: 1.4.14; wenn nein aber 35 Versicherungsjahre: AR für langjährig Versicherte: 1.7.14

7 Antworten

HLRT67am 19.03.2008 | 15:26
Wie wäre es mit der Mitte? wenn Sie nicht gerade am 1.März 1949 geboren sind, können Sie zum 01.04.2014 ohne Abschläge in die Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit gehen (die sonstigen Voraussetzungen seien als erfüllt vorausgesetzt). Somit für 6 volle Jahre ATZ Beginn am 01.04.08 - sollten Sie tatsächlich am 01.03. geboren sein, verschiebt es sich um 1 Monat nach vorne.
Rosannaam 19.03.2008 | 16:22
... oder auch eine aktuelle Rentenauskunft, in der alles drinsteht! Empfehlenswert wären dann auch gleich die von Ihnen gemachten Angaben zum Vertrauensschutz (VOR dem 01.01.2004 Atz vereinbart: Ja oder nein). MfG Rosanna.
frankam 20.03.2008 | 05:54
alle ihre aussagen, können mir nicht die zentrale frage beantworten, der witz ist, selbst unsere personal abt. nach recherchen mit er renten versicherung kann dies nicht, ist 3/14 oder 5/14, das zeigt mir jedenfalls das hier keine klarheit herrscht, denn mir wurde mündlich vom rentenversicherungstraeger 3/14 genannt , jetzt heisst es 5/14 vom renten versicherungstraeger, wo ist die genaue definition ab wann ich mein atz starten kann ohne abschlaege
Schadeam 20.03.2008 | 08:10
unglaublich, dass das unklar sein soll? Sowohl die Rentenart AR nach Altersteilzeit als auch die AR für langjährig Versicherte ist beim Jahrgang 49 mit 65 abschlagsfrei. Das steht in jeder einigermaßen aktuellen Rentenauskunft. Einfach dort nachlesen!
Mam 20.03.2008 | 08:57
Ähemmm, die AR für langjährig Versicherte ist nur bis Jahrgang 1948 ab 65 abschlagsfrei. Die Anhebung beginnt exakt mit dem Jahrgang 1949...
Mam 20.03.2008 | 09:03
Sofern sie vom 02.03. bis 31.03.1949 geboren sind können sie ab 01.04.2014 abschlagsfrei in Rente. Sind sie am 01.03.1949 geboren, dann können sie bereits ab 01.03.2014 abschlagsfrei in die Rente. Maßgebliche Rentenart ist in Ihrem Fall die Altersrente nach Altersteilzeit. So ist das nachzulesen in Ihrer Rentenauskunft (anfordern) unter Punkt G.
Schadeam 20.03.2008 | 09:06
OK, war ein Fehler von mir, aber für AT ist die Aussage ja Gott sei Dank richtig.
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