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Experten-Antwort

ATZ

von G. Merot13.11.2014 | 18:50
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Der Unfall mit offenem Splitterbruch ist beim Hausbau der Tochter vorigen Jahres am 07.11. geschehen. Am Unfalltag war ich gerade sieben Tage in der Ruhephase der Altersteilzeit die Ende September 2016 ausläuft. Hier nun meine Fragen: Da ich noch Lohn vom Arbeitgeber erhalte, bekomme ich kein Geld von der BG. Die offizielle Rente erhalte ich ab Sep. 2016 mit 63Jahren und 7Monaten ohne Abzug, da ich ab 20.08.2014 lt. Bescheid - 70 Prozent mit Merkzeichen G - erhalten habe. Der Unfall ist lt. Bescheid des ZBFS - Dauerfolgen nach Sprunggelenksfraktur links, Pseud-arthrosenbildung (Einzel-GdB: 30%) - festgestellt worden. Ab wann bezahlt die BG Unfallrente? Wie wird die Unfallrente berechnet, weil ich ja nur halben Lohn erhalte mit einem Zuschlag vom Arbeitgeber. Wie verhält es sich mit der privaten Unfallver-sicherung mit den festgestellten Einzel-GdB von 30%? Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar! Mir freundlichen Grüßen G. Merot

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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2 Antworten

Lauraam 14.11.2014 | 07:03
Das sollten Sie die BG fragen. Zu den Anspruchsvoraussetzungen und Zahlungsmodalitäten der Berufsgenossenschaft kann die Rentenversicherung eher weniger Antworten geben. Wurde dieser Unfall tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt, obwohl er mit Ihrer Beschäftigung (da Privatbaustelle der Tochter) nichts zu tun hatte?
G. Merotam 14.11.2014 | 09:28
für Laura, ja, Unfall wurde durch BG anerkannt.
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