Hallo Lothar,
im Grundsatz hat HLRT67 mit den aufgezeigten Möglichkeiten Recht. Dennoch ist das Problem in der Summe zu komplex, um es im Rahmen dieses Forums hinreichend klären zu können. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung hierzu beraten zu lassen. Soweit Sie sich selbst zu dieser Thematik noch etwas belesen möchten, kann ich Ihnen die Arbeitsanweisung der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung zum Altersteilzeitgesetz empfehlen. Diese finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/index.jsp in der Rubrik Rechtliche Arbeitsanweisungen/ Sonstige Gesetze und Regelungen/ Sonstiges Zivilrecht/ Altersteilzeitgesetz.