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ATZ-60 Rente?

von Klaus12.11.2007 | 14:56
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin Jahrgang 53, kann nächstes Jahr ab 55 J. in ATZ gehen. Blockmodel 5J. bis 60. Ich muß mit Schwerbeh. bis 60 u. 7mon. arbeiten? Oder ist es so , da ich mit 14j. u. 10 mon. meine Lehre bekonnen habe,und mit 60 J. 45 Versicherungsjahre mit ATZ habe,die 7 mon. länger Arbeit nicht? Bekommt mein Arbeitgeber kein Geld von der Arbeitsagentur, da bei uns Arbeiter öffent. Dienst niemand mehr eingestellt wird?Wird mein Abschlag 10,8% betragen? Bekommt der Arbeitgeber weil vor dem 31.12.09,keinen Zuschuss? Danke für ev. Antwort.

1 Antworten

HLRT67am 12.11.2007 | 16:57
Wenn bei Ihnen nicht irgendein Vertrauenschutz-Tatbestand vorliegt, besteht keine Chance, mit 60 in Rente zu gehen. Der früheste Zugang für Schwerbehinderte ist bei Jg. 53 mit 60J.+ 7 Mon.. So lange muß auch die ATZ gehen (§ 2 Altersteilzeitgesetz), damit Ihr Arbeitgeber überhaupt an Förderung durch die Agentur für Arbeit kommen kann. Geld von der Agentur gibts auch bei sog. Umsetzungsketten, d.h. der neu eingestellte MA bekommt den Arbeitsplatz, den jemand frei macht, der auf den Platz des ATZlers geht. Der Abschlag 10,8 % bei Rentenzugang 60+7 stimmt. Die Altersrente nach 45 Jahren (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) gibt es prinzipiell erst ab 65.
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