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ATZ

von Annemarie08.01.2009 | 16:27
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6 Antworten
Vielleicht kennt sich jemand aus mit dieser Frage. Nach meiner Berechnung kann doch diese Abfindung nach ATZ den Rentenabschlag nicht ausgleichen. Oder rechne ich falsch? Ich habe nach ATZ wenn ich in Rente gehe 2,1% Abschlag,also 7 mon. für pro mon. 0,3 % Abschlag,5% des letzten Bruttoentgeldes. Mein Monatsbrutto vor ATZ war 2200 Euro.Bei dieser Rechnung kommt ja sehr wenig bei raus. Oder verstehe ich das nicht richtig? Wird vielleicht das Jahresbrutto-Gehalt dafür angenommen? Vielleicht hilft mir jemand. Wollte mich mal info. Danke

6 Antworten

Hä..?am 08.01.2009 | 17:22
Liebe Annemarie, wenn Sie 5% von 2200 EUR monatlich bekommen, so sind das 110 EUR. Das reciht angeblich nicht, um Ihren Rentenabschlag von 2,1% auszugleichen? Dann müssten Sie eine Rente von mehr als 5238 EUR haben - da kann was nicht stimmen an Ihrer Rechnung!
Annemarieam 08.01.2009 | 18:07
Es geht um eine einmalige Abfindung. Hier steht , für pro mon. 0,3 % Abschlag, gibt es 5% von dem letzten Bruttolohn vor der ATZ.
Wolfgangam 08.01.2009 | 18:57
Hallo Annemarie, Sie meinen wahrscheinlich die Abfindung, die Sie vom Arbeitgeber im Rahmen Ihres Tairfvertrages zur ATZ-Vereinbarung erhalten (so z. B. öff. Dienst). Diese Abfindung vom Arbeitgeber hat mit der tatsächlichen EUR-Höhe des Rentenabschlag rein gar nichts zu tun. Ausschlaggebend ist Ihr Tarifeinkommen sowie die Prozente des Rentenabschlages. Nachlesen in § 5 Abs. 7 TV-ATZ: http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/angestellte.php?loa… Gruß w.
Kikiam 08.01.2009 | 23:53
Hallo Annemarie, so wie ich das verstehe, bekommen Sie für 7 Monate Rentenkürzung von der Firma eine Abfindung von 5% vom monatlichen Bruttogehalt v. 2200 €, also 110 € pro Monat x 7 = 770 Euro Abindungsbetrag. Immerhin haben Sie ja nur einen Abschlag von 2,1%. Ich selbst befinde mich auch in der ATZ-Passiv-Phase. Von meinem AG werde ich als Abfindung lt. Betriebsvereinbarung 122 € erhalten, bei 23 Monatsabschlägen, also 6,9 % Kürzung werde ich ca. 2800 € erhalten. Das ist mehr als bei Ihnen, dafür ist aber mein Renten-Abschlag höher. Gleichaltrige Kolleginnen von mir, die nicht schwerbehindert sind wie ich, erhalten natürlich noch mehr Geld, sie nehmen aber auch die Abschläge von z.T. 14 und 15 % in Kauf. Insofern können Sie mit 2.1% Rentenkürzung doch recht zufrieden sein. Genießen Sie die Rente. Frdl. Gruß Kiki
Annemarieam 09.01.2009 | 13:48
Genau Kiki das meine ich. 770 Euro Abfindung kann doch nie einen Ausgleich sein. Bei 2,1 % Abschlag hab ich mon. ca.25 Euro weniger Rente. In einem Jahr 300 Euro. In gut 2 J. ist dieser sogenannter Ausgleich aufgebraucht. Wenn jemand noch 20 J. Rente bekommt, ist das nur eine kleine Spende. So wird man für dumm verkauft Gruß Annemarie
Wolfgangam 09.01.2009 | 18:31
Also Annemarie, die 'Schuld' in die Schuhe anderer zu schieben, _nachdem SIE_ in Kenntnis der Regelungen zur ATZ unterschrieben haben, ist doch etwas dreist ...oder ? Und wenn Sie nachher nicht wussten, was Sie vorher unterschrieben haben ...wie lange sind Sie schon auf der Welt ? ;-) Es hat Sie niemand gezwungen, zu Gunsten früherer Freiheit bei etwas weniger Einkommen auf Ihren Arbeitsplatz zu verzichten und für weniger Arbeitsjahre dennoch nahezu die volle Rente mitzunehmen. Warum heute jammern, wenn Sie sich nicht vor dem ATZ-Vertrag die Fragen gestellt haben, für die Sie jetzt 'n paar Krokodilstränen verschütten ??? Gruß w.
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