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ATZ

von Karin09.01.2010 | 11:21
1120 Ansichten
3 Antworten
Meine Frage zur ATZ, bitte keine Antwort falsches Forum. Bin in ATZ, Arbeitsphase Blockmodell, darf ich mir Überstunden ausbezahlen lassen ? Oder entstehen mir Nachteile dadurch wegen dem Aufstockungsbetrag? Von meiner Lohnstelle bekomme ich auch keine richtige Antwort. Kann ich durch Überstd. meine EGP erhöhen, da ja nur 90 % vom Brutto in die Rente gehen? Ich habe 2009 im Jahr 30885 ZV-pflichtiges Entgelt- davon 90%, komme ich damit überhaupt auf 1 EGP? Danke Ihnen für eine Antwort.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.01.2010 | 11:50

Hallo Karin,

es kann z.B. aus betriebsbedingten Gründen erforderlich sein, dass während der Arbeitsphase im Blockmodell Mehrarbeit (Überstunden) geleistet wird. Förderungsrechtlich hat das keine Auswirkung, wenn die Arbeitszeit im Durchschnitt des gesamten Förderzeitraums die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreitet. Dies kann im Rahmen der Arbeitszeitverteilung durch

einen entsprechenden Freizeitausgleich in der Arbeitsphase erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Mehrarbeit, die nicht in Freizeit abgegolten wird, zu einem Ruhen oder Erlöschen des Anspruchs auf die Förderleistungen führen. Anfragen in Förderfällen richten Sie bitte an Ihre Agentur für Arbeit.

Informationen können Sie auch der Broschüre 14 "Gleitender Übergang in den Ruhestand" der Bundesagentur für Arbeit entnehmen.

2 Antworten

Wolfgangam 10.01.2010 | 17:30
Hallo Karin, > komme ich damit überhaupt auf 1 EGP? Warum sind einige so 'vernarrt' in genau diesen 1 EP? Die entscheidende Frage bei ATZ ist doch, um wie viel (wie wenig!) mindert sich der mtl. Rentenzuwachs bei ATZ, statt normaler Beschäftigung. Aus 1 EP erzielen Sie einen mtl. Rentenanspruch (ohne Rentenabschlag, ohne KV/PV-Abzug) von 27,20 EUR (West). Bei einem SV-Entgelt, das bei ATZ 90 % des bisherigen ausmacht, 'verlieren' Sie 2,72 EUR (x Jahre ATZ). Dieser Rentenverlust ist für oder gegen ATZ nie ein Argument gewesen. Das sind Peanuts im Vergleich zu dem, was Sie an Nettoentgelt und ggf. früherem Rentenbeginn plus Steuernachzahlungen in der Summe überhaupt verlieren. Für die Höhe der Rente ist doch wohl eher entscheidend, ob Sie nur den einen oder besser zwei EP pro Jahr erzielen ;-) ATZ und Überstunden/Mehrarbeit beißt sich gewaltig, geht eigentlich gar nicht zusammen. Googlen Sie mal nach ATZ ÜBERSTUNDEN ... Wenn Ihr Arbeitgeber sich damit nicht auskennt, fragen Sie Ihren Betriebs-/Personalrat oder das örtliche Arbeitsamt. Gruß w. PS: Mit Ihrem SV-Einkommen 2009 liegen Sie zz. noch hauchdünn über 1 EP. Für 2009 steht das entgültige Durchschnittseinkommen aber noch nicht fest, das vorläufige ist: 30879 ...wenn Sie da dann drunterrutschen ...oh oh ;-))
Karinam 10.01.2010 | 18:16
Danke ihnen Wolfgang, was sie meinen mit oh, oh, ist mir schon klar. Das mit den Überstd. blickt niemand so richtig durch.
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