Hallo Armert,
im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes muss Altersteilzeit mindestens bis zu dem Zeitpunkt vereinbart werden, zu dem der frühest mögliche Rentenanspruch besteht. Wenn ihr Schwerbehindertenausweis vor dem frühest möglichen Rentenbeginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen abläuft und nicht weiter verlängert würde, könnten Sie diese Rente zum Ablauf der Altersteilzeit nicht bekommen.
Bitte klären Sie direkt mit dem zuständigen Versorgungsamt, ob bereits jetzt eine Verlängerung des Schwerbehindertenausweises über das Jahr 2013 hinaus möglich ist.