Hallo Geo,
niemand muss bei Schwerbehinderung mit 60 Jahren zum erstmöglichen Termin in Rente mit dem höchstmöglichen Abschlag gehen. Ich denke, Sie haben da etwas missverstanden. Altersteilzeit ist hauptsächlich eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in Ihrem Fall ist die Alterteilzeit noch nicht einmal Grundlage für einen Rentenanspruch (Altersrente wegen Altersteilzeit nur bis Jahrgang 51). Wenn Sie einen Altersteilzeitvertrag abschließen wollen (zum Beispiel Altersteilzeit ab 57 Jahren, 3 Jahre Arbeitsphase, 3 Jahre Freistellung bis zum 63. Lebensjahr), sind Sie weitestgehend frei in der Ausgestaltung, sofern Ihr Arbeitgeber mitmacht.
Im übrigen wird sich bei Ihnen der Abschlag mit 60 voraussichtlich von 10,8 auf 12,9 % erhöhen.
Die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre betrifft, sollte es bei den Planungen bleiben, auch Sie, da Sie offenbar noch keinen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben.
Wegen der Wahl der Steuerklasse darf ich Ihnen keine konkreten Ratschläge geben, allerdings kann man, wie ich aus privater Erfahrung weiss, mindestens einmal während des Jahres problemlos die Steuerklasse bei Ehepaaren ändern.