Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

ATZ-

von Geo28.01.2007 | 14:14
2259 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Habe ein paar Fragen zu ATZ . Bin geb. 53, öffentl.Dienst Hessen, immer versichert. Muß bei ATZ bei Schwerbeh. mit 60 Jahre zum erstmöglichen Termin mit 10.8 % Abschlag in Rente gehen. Warum sind Schwerbeh. schlechter gestellt? Ohne Schwerbeh. kann die ATZ enden ohne Abschlag. Kann ich als Rentner den Abschlag teilweise ausgleichen, wenn meine Frau dann in Steuerklasse 3 kommt, jetzt ist Sie in 5.Oder geht das überhaupt nicht?Sie arbeitet 20 Std. Woche. Wenn ich bei Blockmodel vor 31.12.09 unterschreibe ATZ, geb 53 bin ich schon mit 58 j. in Fristellung? Danke im vorraus für die Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Geo,

niemand muss bei Schwerbehinderung mit 60 Jahren zum erstmöglichen Termin in Rente mit dem höchstmöglichen Abschlag gehen. Ich denke, Sie haben da etwas missverstanden. Altersteilzeit ist hauptsächlich eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in Ihrem Fall ist die Alterteilzeit noch nicht einmal Grundlage für einen Rentenanspruch (Altersrente wegen Altersteilzeit nur bis Jahrgang 51). Wenn Sie einen Altersteilzeitvertrag abschließen wollen (zum Beispiel Altersteilzeit ab 57 Jahren, 3 Jahre Arbeitsphase, 3 Jahre Freistellung bis zum 63. Lebensjahr), sind Sie weitestgehend frei in der Ausgestaltung, sofern Ihr Arbeitgeber mitmacht.

Im übrigen wird sich bei Ihnen der Abschlag mit 60 voraussichtlich von 10,8 auf 12,9 % erhöhen.

Die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre betrifft, sollte es bei den Planungen bleiben, auch Sie, da Sie offenbar noch keinen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben.

Wegen der Wahl der Steuerklasse darf ich Ihnen keine konkreten Ratschläge geben, allerdings kann man, wie ich aus privater Erfahrung weiss, mindestens einmal während des Jahres problemlos die Steuerklasse bei Ehepaaren ändern.

2 Antworten

???am 28.01.2007 | 17:57
Eine Rente wegen Schwerbehinderung und eine wegen Altersteilzeit sind zwei unterschiedliche Rentenarten. Sie können jederzeit Ihre Altersteilzeit so vereinbaren, dass Sie ohne Abschlag in Rente gehen können.
Ottoam 29.01.2007 | 08:27
Auch wenn es das Problem nicht eigentlich betrifft. Eine Rente wegen Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit gibt es für den Jahrgang 1953 nicht mehr. Otto
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026