Hallo Bodo,
wie „W°lfgang“ bereits zutreffend dargestellt hat, werden im Rahmen der Altersteilzeittätigkeit die Rentenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber auf regelmäßig mind. 90 % der Beiträge der Vollzeitbeschäftigung aufgestockt. Der zu erwartende „Verlust“ durch die ATZ bei der zu erwartenden Rentenhöhe fällt insoweit also eher gering aus.
Weitere Informationen rund um das Thema Altersteilzeitarbeit können Sie auch dem Artikel „Mit Altersteilzeit früher in den Ruhestand“ entnehmen, den Sie unter
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/mit-altersteilzeit-frueher-in-den-ruhestand.html
abrufen können.