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Experten-Antwort

ATZ

von Bodo06.06.2021 | 12:09
98 Ansichten
2 Antworten

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In der ATZ Phase erhalte ich ja geringere Bezüge. Die Firma teilt bei Renteneintritt das letzte Gehalt (also weniger als ich bisher erhalte) mit. Was bedeutet das für meiner Berechnung der Rente? Es gibt ja keine Überversorgung. Wenn ich bei ATZ z.B ein Netto Gehalt von € 1.500,00 erhalte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bodo,

wie „W°lfgang“ bereits zutreffend dargestellt hat, werden im Rahmen der Altersteilzeittätigkeit die Rentenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber auf regelmäßig mind. 90 % der Beiträge der Vollzeitbeschäftigung aufgestockt. Der zu erwartende „Verlust“ durch die ATZ bei der zu erwartenden Rentenhöhe fällt insoweit also eher gering aus.

Weitere Informationen rund um das Thema Altersteilzeitarbeit können Sie auch dem Artikel „Mit Altersteilzeit früher in den Ruhestand“ entnehmen, den Sie unter

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/mit-altersteilzeit-frueher-in-den-ruhestand.html

abrufen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 06.06.2021 | 22:01
Hallo Bodo, in der gesamten ATZ-Phase hat der AG 90 % der bisherigen Rentenbeiträge weiterzuzahlen. Insofern fällt Ihre Rente nur minimal kleiner aus, als hätten Sie bis zum Rentenbeginn normal weiter gearbeitet. Es gibt auch AG, die stocken den Rentenbeitrag auf 100 % auf. Hmm ...die Frage fällt Ihnen aber früh ein, wenn Sie schon in der ATZ sind - und nichts mehr an Ihrer zu erwarteten Rente ändern können ...allerdings, wo haben Sie zugehört, als Ihr Personaler mit Ihnen den ATZ-Vertrag vorbereitet hat/Ihnen die Merkblätter zur ATZ in die Hand gedrückt hat?? ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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