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Atz ab wann

von barba02.03.2007 | 17:13
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo guten Tag,ich bin 1951 geb.weibl.35 Jahre erfüllt und möchte frühst möglich in Rente gehen.Im Moment habe noch 50% Gdb,keine Ahnung wie lange er verlängert wird. Atz ist auch noch eine Möglichkeit.Wie würde das ablaufen? Vielen Dank für eine Antwort MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Von der Agentur für Arbeit geförderte ATZ können Sie grundsätzlich ab 55 unter den Voraussetzungen des § 2 AtG durchführen.

Ob dies in Ihrem Fall in der Praxis auch realisierbar ist, hängt vom Tarifvertrag bzw. dem Arbeitgeber ab.

Die Altersrente für Frauen können Sie erhalten, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und nach dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge zurückgelegt wurden.

Bei frühestmöglicher Inanspruchnahme ab 60 wären dann aber 18 % Abschlag zu beachten.

Die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen können Sie ebenfalls frühestmöglich ab 60 mit dann 10,8 % Abschlag beanspruchen, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und - im Zeitpunkt des Rentenbeginns - zu mind. 50 % GdB als schwerbehindert anerkannt sind.

Die Altersrente für langjährig Versicherte (bei 35 Jahren Wartezeit) können Sie in Ihrem Fall erst ab 63 mit 8,7 % Abschlag beanspruchen.

Zu den Anspruchsvoraussetzungen der Altersrente wegen ALO/ATZ (die Sie wohl erst ab 63 beanspruchen können) sollten Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen.

MfG

1 Antworten

KSCam 03.03.2007 | 17:36
ich denke, dass es das beste wäre eine Beratungsstelle der RV aufzusuchen und dort Ihre Fragen zu stellen. Wenn Sie mit 60 noch schwerbehindert sind, wäre die AR für Schwerbehinderte mit 10,8% Abschlag ab 60 möglich. Ansonsten dürfte auch die AR für Frauen erfüllt sein. Dazu benötigen Sie nehr als 10 Jahre Pflichtversicherung ab dem 40. Lj, insgesamt 15 Beitragsjahre und hätten bei dieser Rentenart mit 60 18% Abschlag. Altersteilzeit ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, fragen Sie dort nach, ob der Ihnen dies anbietet, wenn ja, wird er Sie auch über die Modalitäten aufklären können. Ansonsten informiert Sie die Beratungsstelle darüber...
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