In der Tat ist es so, dass grdsl. kein Anspruch auf Abschluss eines ATZ-Vertrages besteht. Ein solcher kann sich aber aus tarifvertraglichen Bestimmungen ergeben. Ob, ab wann und ggfs bis wann der Arbeitgeber verpflichtet ist mit Ihnen einen ATZ- abzuschließen, ist daher eine Frage des Arbeits- und Tarifrechts. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung hierzu nicht weiter positionieren kann.