Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

ATZ-Abschlag

von Heinrich27.10.2010 | 19:26
1524 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Frage nur zur Info., ändern kann ich nichts mehr. Bin 53 geb. schon 2 Jahr in Arbeitsphase ATZ. Wir Arbeiter bei einer Gemeinde haben damals nur ATZ bekommen, wenn wir mit dem erstmöglichen Termin in Rente gehen. Bei vielen beträgt deshalb der Abschlag 7,2%. Warum diese Erpressung, so zu unterschreiben oder es gibt keine ATZ. Damit die älteren schneller in Rente sind? Die älteren arbeiten bestimmt nicht weniger als die jungen Leute. Der Arbeitgeber hätte doch Verträge unterschreiben können Rente ohne Abschlag? Da diese Renten nicht sehr hoch sind. Sollte ich Glück haben und ich lebe noch ca. 15 J., gehen mir ca. 30 000 Euro verloren. Warum darf man die kleinen Leute so behandeln? Würde mich freuen wenn andere ihre Meinung hier schreiben. Danke

4 Antworten

KSCam 27.10.2010 | 19:48
Na das Problem verstehe ich nicht so ganz. Sie haben also mit 55 das Angebot bekommen 8 Jahre lang bis 63 Ihre restliche Arbeitszeit zu halbieren, Sie wussten als Sie den Vertrag unterschrieben haben, dass Sie im Rentenfall die 7,2% Abschlag haben und jammern heute hier rum? Wenn Sie statt ATZ die 8 Jahre voll bis 63 arbeiten müssten, hätten Sie die gleichen 7,2% Abschlag - und wenn Sie keinen Abschlag wollen, dann gehen Sie morgen zum Bürgermeister und sagen dem, dass Sie ab sofort lieber voll arbeiten wollen und zwar bis 65. Der ATZ Vertrag lässt sich meist rückgängig machen. Wollen Sie das wirklich oder geht es nur alle Vorteile haben zu wollen, nicht zur eigenen freien Entscheidung zu stehen, oder was? Und dass der Gemeinderat Ihrer Gemeinde beschlossen hat, die ATZ nur bis zum frühesten möglichen Rentenbeginn zu bewilligen - na da kann auch keiner was dafür.
KSCam 27.10.2010 | 20:19
....weil das halt schon seit vielen Jahren (so ca. 15) so beschlossen ist, dass derjenige, der vor der Regelaltersrente in Rente geht, Abschläge hat. Gründe für diese Abschläge sind Kindermangel (=weniger Beitragszahler), längere Lebenserwartung (=längere Rentenlaufzeit), längere Schulausbildung junger Menschen (=kürzere Zeiten in denen man einzahlt) und nicht zuletzt die Tatsache, dass bis vor ca 10 Jahre alle Arbeitgeber so clever waren und Ihre Mitarbeiter auf Kosten des Staates 2 Jahre vor 60 arbeitslos werden zu lassen um mit 60 in Rente gehen zu können. Suchen Sie sich den Grund aus, der Ihnen am logischten erscheint, alles weitere beantwortet Ihnen gerne Ihr Bundestagsabgeordneter......
Heinricham 27.10.2010 | 20:10
Hallo KSC,ich jammer hier nicht rum. Sie haben meinen Beitrag nicht verstanden. Ich wußte vorher was ich unterschreibe, nur warum dieser Abschlag? der Arbeitgeber gab darüber nie Auskunft. Und zu Ihnen, Sprüche bis 63 oder 65 arbeiten, mit Bandscheiben OP, Schulder OP,usw. Ich lese viel in diesem Forum, Ihre Antworten oft mit der Keule. Würde mich nicht wundern wenn Sie Beamter sind. Gruß
W*lfgangam 27.10.2010 | 21:03
Doch, er hat ihn verstanden ! Hallo Heinrich, unverstanden bleibt nur, wie Sie JETZT plötzlich anfangen über den Abschlag zu meckern. ATZ im öffentlichen Dienst läuft sein 96, seit dem es die ATZ gibt. Mal mit mehr, mal mit weniger Entgegenkommen des Arbeitgebers - weniger dann, wenn Sie keinen Anspruch auf ATZ hatten (regelmäßig nicht vor 60, alles andere ist freiwillig seitens des Arbeitgebers und da ist auch er der Bestimmer, wie lange!), großzügiger dann, wenn die Haushaltskassen voller sind/waren. Die Abschläge haben mit der ATZ rein gar nichts zu tun, die sind Fakt in der Rentenversicherung. Nur - wenn man sich auf die Spielregeln des Arbeitgebers einlässt (es soll Kolleginnen und Kollegen geben, die informieren sich vor bei den Beratungsstellen, was ATZ und Rente zum Tage X bedeutet - hah, es gibt sie meist sogar im eigenen Haus ;-) ...da kommen die Kullertränen NACH der Unterschrift zu spät. Auch mein Arbeitgeber hat in Teilbereichen seiner 'Betriebe' nur ATZ bis 63 zugelassen, in anderen 65+XX - da heißt es annehmen wie das Angebot ist, oder - weils weder in der ATZ-Phase noch mit 63 reicht - Arsch zusammen und weiter. Nochmal, für den Rentenabschlag (auch bei der VBL 7,2 % weg!) kann der Arbeitgeber nichts - da muss der Arbeitsnehmer zum 'Kümmerer' werden, was kommt auf mich zu. Nebenbei, es trifft auch die 'großen' Leute, der Abschlag ist derselbe - die Summen dafür größer und tun genauso weh (je nach persönlicher Situation). Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026