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ATZ / Aufstockungsbetrag / Witwenrente / anzurechendes Einkommen

von Sabine J.29.01.2007 | 10:53
3619 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich hätte gern gewusst, welcher Aufstockungsbetrag bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens für die gr. Witwenrente verwendet wird. Lt. meiner Lohnsteuerbescheinigung betrug mein Bruttoarbeitslohn 10.000€(jährlich)und mein ATZ-Aufstockungsbetrag 5.000€. Daraus ergibt sich für das anzurechende Einkommen für den Erhalt einer Witwenrente ein jährliches Einkommen von 11.000€ (10000-40%+5000). Das Problem: Mein Arbeitgeber übermittelt der Rentenversicherung eine RV-Bem.Brut.Aufstockung von 8.000€, wie sie in meiner Entgeltabrechnung unter der Zeile "Steuer-/SV-Brutto" aufgeführt wird. Daher berechnet die Rentenvers. ein anzurechendes Einkommen für den Erhalt einer Witwenrente von 14.000€ (10000-40%+8000). Welche Berechnung ist nun richtig? Wie ergit sich die Differenz von 3.000€? Wo verbleiben diese 3.000€? Auf meinem Konto jedenfalls nicht.Bzw. schlimmer noch, der höher angesetzte Betrag vermindert die Witwenrente deutlich. Vielen Dank. Sabine J.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.01.2007 | 15:40

Hallo Sabine J.,

bei Beschäftigten, die eine Altersteilzeitarbeit nach dem AtG ausüben, sind bei der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI das Brutto-Teilzeitarbeitsentgelt und der tatsächlich gezahlte Aufstockungsbetrag der Einkommensanrechnung zugrunde zu legen. Soweit der bei Ihnen angerechnete Betrag davon abweicht, sollten Sie sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

1 Antworten

Sabine J.am 29.01.2007 | 22:03
Danke erstmal. Ich habe bereits im Juli 2006 einen Widerspruch gegen die Berechnung eingelegt und erst am 26.01.2007 einen neuen Bescheid erhalten. Der neue Bescheid entspricht dem alten Bescheid und auf die im Widerspruchsschreiben gemachten Argumente wird überhaupt nicht eingegangen. Kann ich davon ausgehen, dass der tatsächlich gezahlte Aufstockungsbetrag derjenige ist, der auf der Lohnsteuerkarte (5000€)ausgewiesen wird? Soll ich jetzt also einen Widerspruch auf den Widerspruch machen und nochmals 6 Monate warten? Mit freundlichen Grüssen Sabine J.
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