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Zur Experten-Antwort springenHallo H. K.,
der Altersteilzeitvertrag wurde zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber geschlossen.
Über die Möglichkeiten bzw. Auswirkungen der vorzeitigen Beendigung oder die Rückabwicklung dieses Vertrages kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung keine Auskunft erteilen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Arbeitgeber bzw. ggf. den Betriebs- oder Personalrat (sofern vorhanden) oder auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
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