Vermutlich sind im Vertrag zur ATZ, der zunächst ausschließlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrifft, keine Regelungen zur Schwerbehinderung und deren Eintritt während der ATZ enthalten. Dieser Vertrag läuft unter gleichen Bedingungen weiter.
Wegen der möglichen Altersrentenansprüche rate ich, wie schon "bekiss" zu einem Termin bei der nächstgelegenen Beratungsstelle. Dort können die unterschiedlichen Abschläge auch betraglich dargestellt werden.