Halten Sie die entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen für den Bezug der teilweisen Erwerbsminderungsrente ein (ggf. aktuelle Werte vom Rententräger berechnen lassen), wird Ihnen natürlich auch diese gewährt. Teilen Sie ihren Rententräger das reduzierte Arbeitsentgelt mit und er wird die ungekürzte Zahlung veranlassen.
Hinsichtlich Ihrer Altersrente verändert (vermindert) sich der Zuwachs ihrer bis dahin noch nicht bezogenen Rentenansprüche.