Halten Sie die entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen für den Bezug der teilweisen Erwerbsminderungsrente ein (ggf. aktuelle Werte vom Rententräger berechnen lassen), wird Ihnen natürlich auch diese gewährt. Teilen Sie ihren Rententräger das reduzierte Arbeitsentgelt mit und er wird die ungekürzte Zahlung veranlassen.
Hinsichtlich Ihrer Altersrente verändert (vermindert) sich der Zuwachs ihrer bis dahin noch nicht bezogenen Rentenansprüche.
Machen Sie eine schriftliche Anfrage an Ihren Rententräger. Benennen Sie den genauen Beginn und die Dauer der Altersteilzeitphase, die Höhe des Arbeitsentgeltes und den gewünschten Rentenbeginn. Die Sachbearbeitung wird dann versuchen, Ihnen eine Probeberechnung zu erstellen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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