Nach dem Altersteilzeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet das Nettoentgelt um mindestens 20% des Regelarbeitsentgeltes für die Altersteilzeit aufzustocken. Des weiteren verpflichtet sich der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrages, der auf 80 % des Regelarbeitsentgeltes für die Altersteilzeit entfällt, zu entrichten.
Wie Ihr Arbeitgeber die Vereinbarung im einzelnen gestaltet, entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag, bzw. erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber.
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