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Experten-Antwort

ATZ oder Rente m 63 m Abschlag u Betriebsrente

von Brigitte06.03.2017 | 19:28
1373 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Jahrgg 58, seit 2005 halbe EUrente. Hatte vor, in Rente mit 63 J (Abschlag 10,8%) zu gehen, weil ich nicht länger zu arbeiten schaffe. Erhalte auch Betriebsrente VBL. Nun taucht die Frage nach ATZ auf, ob das finanziell besser wäre, aber dann erhalte ich die Betriebsrente erst voll ab 66.LJ statt mit 63.Lj. Habe bereits Beratungstermin DR, aber Arbeitgeber will Gespräch früher. Kann man pauschal eines bevorzugen? (halbe VBL br ca 500 EUR)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo biggi,

Sie haben bisher eine halbe EM-Rente. Diese wird aus der Hälfte Ihrer Entgeltpunkte (EP) gezahlt und enthält bereits einen Abschlag von 10,8%. Für diese Hälfte der EP bleibt der Abschlag auch bei der Altersrente gleich. Aber Sie haben ja noch die andere Hälfte der EP, die bis jetzt nicht "verbraucht" sind. Für diese wird der Abschlag neu berechnet, danach wann Sie in Altersrente gehen. Würden Sie also die Altersrente durch die Altersteilzeit erst später in Anspruch nehmen und sich damit ein geringerer oder gar kein Abschlag mehr ergeben, würde sich also für diesen Teil der Rente ein höherer Zahlbetrag ergeben.

Ich würde Ihnen aber wirklich ein ausführliches Beratungsgespräch empfehlen, bei dem man Ihnen auch genauere Beträge nennen könnte. Die Entscheidung müssen Sie dann natürlich trotzdem noch selber treffen, da eben nicht nur rentenversicherungsrechtliche Sachverhalte zu beachten sind.

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8 Antworten

Rosaam 06.03.2017 | 19:42
Halbe VBL 500 Euro? kommt nur hin wenn sie viele Jahre ca. 50000 Euro Jahresbrutto hatten, aber das kann ja sein.
W*lfgangam 06.03.2017 | 20:19
Hallo Brigitte, Komplex, sehr komplex ...da sind einige Modellberechnungen erforderlich, um die unterschiedlichen Rentenbeginne mit aktueller Beschäftigung ./. ATZ und späterem Rentenbeginn gegenzurechnen. ./. geringeres Entgelt im Rahmen der ATZ. Nebenbei, die VBL dürfte auch jetzt schon voll laufen, eine Teil-VBL gibt es nicht - insofern sollten aus dieser Altersversorgung nicht ein allzu großer Mehrbetrag erwartet werden. > Kann man pauschal eines bevorzugen? Ja, mit dem AG reden, seine Vorstellungen /Modellrechnung ATZ-Entgelt mitnehmen und zur DRV tragen, was da rentenrechtlich draus wird. Die etwaigen VBL-Auswirkungen können Sie nur direkt mit der VBL klären. Und 'bevorzugen' würde ich immer Arbeit bis zur Regelaltersrente – kommt das Meiste bei raus :-) 63 ...Rente nur mit Abschlag möglich? - Schwerbehindertenausweis, oder 45 Jahre zeitnah erreicht? Seitens Rentenversicherung erhalten Sie alle Perspektiven ausgerechnet. Gruß w. PS: Wenn Sie morgen noch eine 'Experten-Antwort' im erbärmlichen 1-Satz-Stil von "so isses" lesen, wissen Sie, dass Sie aktuell im 'falschen' Forum sind, wenn es um DRV-Experten-Rat geht ;-)
senf-dazuam 07.03.2017 | 09:09
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
In der Tat, die Qualität schwankt von Tag zu Tag. Wie kann man herausfinden , an welchem Tag die Experten-Antworten am "gehaltvollsten" sind?
Brigitteam 07.03.2017 | 10:44
Danke für die Antwort. Ich kam gar nicht auf die Idee, dass zur halben EUrente das nicht die halbe VBLrente sei; schade. Eine sehr wichtige Frage wäre noch, ob der "Hinzuverdienst"(ganze Zeit während halbe EU) noch finanziell einen Einfluss auf die Altersrente ab 63 (m.Abschlag) hat. Da es kaum mehr gesundheitl geht, muss vorraussichtl die Arbeitszeit bis dahin nochmals reduziert werden. Oder gibt es eh einen Bestandsschutz, da die EUrente hochgerechnet wurde bis 60.LJ und egal was durch den Hinzuverdienst noch an Rentenbeiträgen dazukommt? (Ebenso falls es zu Krankengeld oder Alogeld 1 käme?). Falls es gar nicht mehr geht, müssen wir NUR von der halben EUrente leben (aber kranken- u rentenversichert ist man dann noch?)
senf-dazuam 07.03.2017 | 15:15
Hallo Brigitte! Die EU-Rente gibt es eigentlich seit 2001 nicht mehr ... Ich vermute, es handelt sich um eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Für diese wurde der Zeitraum vom Rentenbeginn bis zum 60. Lebensjahr als "Zurechnungszeit" mit einem Durchschnitt Ihres Versicherungslebens berücksichtigt. Entgeltpunkte werden für Beitragszeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung nicht berechnet, siehe auch § 75 des SGB VI.
W*lfgangam 07.03.2017 | 19:40
Zitat von Brigitte anzeigenausblenden
Hallo Brigitte, muss mich korrigieren, ist doch nur die halbe VBL-Rente, § 35 der VBL-Satzung: https://www.vbl.de/de/die_vbl/auf_einen_blick/satzung/ > Eine sehr wichtige Frage wäre noch, ob der "Hinzuverdienst"(ganze Zeit während halbe EU) noch finanziell einen Einfluss auf die Altersrente ab 63 (m.Abschlag) hat. Jain. Bis 60 haben Sie eine Zurechnungszeit (mit Ihrem persönlichen Durchschnittswert), die bei Altersrente dann als Rentenbezugszeit bis 60 gilt, auch hierfür zunächst Durchschnittswert - und der dürfte höher sein, als der Wert aus dem halbem Beschäftigungseinkommen. Erst neue Werte/Punkte ab 60 könnten daher in der Endabrechnung einen Mehrwert bei der Altersrente bringen, wenn nicht an anderer Stelle im Rentenkonto etwaige frühere 'Besserberechnungen' bei der Altersrente nicht mehr vorgenommen werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein 'späterer' Rentenbeginn für die bisher nicht gezahlte halbe Rente auch einen geringeren/keinen Abschlag haben würde. Rechnen Sie daher im Alter lediglich mit einer Verdoppelung der Rente/der VBL, einen Hauch kleiner oder größer wäre möglich. Sobald Sie den ersten Altersrentenbeginn vor Augen haben, fordern Sie eine Proberechnung zum Tag X an und vergleichend eine 2. zum Tag Y/Altersgrenze ohne Abschlag, falls noch immer eine Beschäftigung (weiter) laufen sollte, um ggf. entsprechend der Differenz Ihr weiteres Vorgehen abzustimmen. Gruß w.
biggiam 08.03.2017 | 12:23
Vielen Dank, jetzt verstehe ichs. Ja, ich habe ja bereits einen Beratungstermin, aber leider vorher (!) ein Gespräch mit dem Chef " wies weitergehen soll,....". Und zu dem DR- Termin habe ich schon ca 15 Fragen notiert und gleich einen Anschlusstermin für Ehepartner, da ich zeitlich sonst evtl nicht durchkomme. Anfragen, ob konkrete Berechnungen nicht im Voraus gemacht werden könnten, wurden negativ mitgeteilt, dass "alles direkt in diesem Gespräch stattfinden würde" (30 Min!). Da ist nur gut, wenn man bestimmte "allgemeine DInge" schon vorher weiss! Vielen Dank nochmals!!
biggiam 08.03.2017 | 11:17
Danke, das sind doch gute Infos (die ich mir ständig immer wieder mühevoll zusammensuche). § 75 SGB VI Entgeltpunkte nach Rentenbeginn erstaunt mich, weil ja doch bei Halbtagsarbeit noch einiges an Rentenbeiträgen abgeführt wird,aber okay, bis 60. LJ bereits in EM enthalten. Den Satz von w: "Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein 'späterer' Rentenbeginn für die bisher nicht gezahlte halbe Rente auch einen geringeren/keinen Abschlag haben würde.." verstehe ich nicht ganz. Habe schon irgendwie gehört, dass in EMrente schon Abschläge enthalten sind, aber wie, also evtl keine 10,8 % mehr? Bei ATZ hätte ich besonders Sorge wegen längerer Krankheitszeiten, die dann nur aufs halbe Gehalt gerechnet werden (weiss noch nicht, ob der AG auch einige Monate aufs netto aufstockt wie bei normalem Krankengeldbezug damals.). Die Zeit zw 60. u 63.LJ wäre also evtl noch entscheidend für die Erhöhung Altersrente, egal ob ATZ oder Hinzuverdienst. Die jetzige vbl ist übrigens nur 360 E, es ist die DRrente, die 570 E ist (alles netto). Weiterarbeit ab 63 ist absolut unmöglich, (ist es jetzt schon am Limit), Frage ist eben nur ob evtl ATZ oder Abschläge. DANKE
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