Hallo biggi,
Sie haben bisher eine halbe EM-Rente. Diese wird aus der Hälfte Ihrer Entgeltpunkte (EP) gezahlt und enthält bereits einen Abschlag von 10,8%. Für diese Hälfte der EP bleibt der Abschlag auch bei der Altersrente gleich. Aber Sie haben ja noch die andere Hälfte der EP, die bis jetzt nicht "verbraucht" sind. Für diese wird der Abschlag neu berechnet, danach wann Sie in Altersrente gehen. Würden Sie also die Altersrente durch die Altersteilzeit erst später in Anspruch nehmen und sich damit ein geringerer oder gar kein Abschlag mehr ergeben, würde sich also für diesen Teil der Rente ein höherer Zahlbetrag ergeben.
Ich würde Ihnen aber wirklich ein ausführliches Beratungsgespräch empfehlen, bei dem man Ihnen auch genauere Beträge nennen könnte. Die Entscheidung müssen Sie dann natürlich trotzdem noch selber treffen, da eben nicht nur rentenversicherungsrechtliche Sachverhalte zu beachten sind.