Hallo Heiner G.,
es macht in diesem Forum keinen Sinn, über tarifvertragliche Regelungen zu diskutieren.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass auch die Aussage, wonach man bei Altersteilzeit in der Regel ohne Abschlag in Rente gehen könnte, so nicht stimmt. Gesetzliche Voraussetzung für das Vorliegen von Altersteilzeit ist unter anderem, dass das Beschäftigungsverhältnis mindestens bis zum frühestmöglichen Beginn einer Altersrente andauern muss. Ob die Altersrente dann mit oder ohne Abschlag gezahlt wird, spielt keine Rolle.
Wenn Sie einen Altersteilzeit mit einem Ende unterschrieben haben, bei dem nur eine Altersrente mit Abschlag möglich war, dann war dies Ihre persönliche Entscheidung, zu der Sie niemand gezwungen hat.
War mir klar, jetzt kommt GroKo mit der Keule.
Nun gut. Ich kann Ihnen an dieser Stelle bescheinigen - und das gilt nur für Sie, nicht für alle Männer - dass Ihre Lesekompetenz gegen Null tendiert,
denn...
"Ihre Frage lautet daher?" wiederhole ich - für Sie - noch einmal:
Ihre Frage lautet daher?
War mir klar, jetzt kommt GroKo mit der Keule.
War mir klar, jetzt kommt GroKo mit der Keule.
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