Hallo ATZ-Frau,
vorbehaltlich einer anderslautenden Regelung im Arbeitsvertrag bzw. der Vereinbarung hinsichtlich der Altersteilzeit ist eine Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber grundsätzlich möglich.
Sofern es sich um eine neu aufgenommene Nebentätigkeit handelt, würden dem Arbeitgeber evtl. gewährte Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit jedoch unter Umständen verloren gehen bzw. zum Ruhen kommen, sollte die Nebenbeschäftigung über eine Geringfügigkeit hinausgehen.
Bitte suchen Sie diesbezüglich das klärende Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.