Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo ATZ-Frau,
vorbehaltlich einer anderslautenden Regelung im Arbeitsvertrag bzw. der Vereinbarung hinsichtlich der Altersteilzeit ist eine Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber grundsätzlich möglich.
Sofern es sich um eine neu aufgenommene Nebentätigkeit handelt, würden dem Arbeitgeber evtl. gewährte Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit jedoch unter Umständen verloren gehen bzw. zum Ruhen kommen, sollte die Nebenbeschäftigung über eine Geringfügigkeit hinausgehen.
Bitte suchen Sie diesbezüglich das klärende Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Hallo Christine Heidtmann,
grundsätzlich sind die sogenannten Mini-Jobs für den Arbeitnehmer abzugsfrei, d.h. dass Brutto- gleich Netto-Zahlung ist.
Von den 400,- Euro zahlt nur der Arbeitgeber pauschale Abgaben, die sich aufschlüsseln in 15 % Rentenbeitrag, 13 % Krankenkassenbeitrag und 2 % Steuern.
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