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ATZ-Passivphase

von Eveline14.02.2011 | 20:15
2100 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, beginne in Kürze meine passive ATZ-Phase. Kann ich dabei einen 400.- Euro Minijob und die Ü-Leiterpauschale von 175.- Euro monatlich (Jahresbetrag 2100.-im Jahr) bei einem Sportverein ohne Nachteile bekommen ? Nach neuesten Meldungen müßte das Möglich sein. Vielen Dank im Voraus für die Antworten. Eveline

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für den sozialversicherungsrechtlichen Bestand Ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnis hat die Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber keinen Einfluss, wenn Sie regelmäßig nicht mehr als 400,- EURO verdienen. Der Übungsleiterfreibetrag kann in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden.

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3 Antworten

Luisaam 15.02.2011 | 12:17
Eine ATZ-Vereinbarung ist ein Vetrag mit Ihrem Arbeitgeber, was Sie also dort vereinbart haben, kann Ihnen sicher hier keiner beantworten. Welche Auswirkungen/Folgen ein Verstoß gegen/Nichtbeachten diesen Vertrag hat, ist demnach auch arbeitsrechtl. zu beurteilen und hat deswegen mit der GRV nichts zu tun... Schauen Sie also doch dort nach und/oder fragen Sie Ihren Arbeitgeber (Betriebsrat, Personalabteilung etc)
Evelineam 15.02.2011 | 15:46
Vielen Dank für die Antworten. Frage an den Experten: Ist es also korrekt, daß es unschädlich ist, wenn ich mir neben dem 400.- Euro Minijob den Ü-Leiterfreibetrag in Höhe von jährlich 2100.- zusätzlich ausbezahlen lassen kann. Habe die entsprechende Vereinbarung mit dem Sportverein und mir meinem AG vorgelegt und er meinte das sei neueste Rechtsprechung und so in Ordnung. Entschuldigung, wenn ich bei Ihnen nochmals nachfrage, aber ich möchte keinen Fehler machen. Eveline
-am 15.02.2011 | 15:50
Ja das ist unschädlich.
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